Freie Jobwahl bei Hartz IV-Bezug möglich?

Liebe/-r Experte/-in,

eine Frage. Ich beziehe seit kurzem Hartz IV und wurde von meinem Arbeitsvermittler gefragt, wo ich bereit bin zu arbeiten, also z.B. in ganz Deutschland. Ich wunderte mich, daß er fragt, da ich dachte, daß wenn man über 25 Jahre alt und ledig ist und keine Kinder hat, da nicht wählen kann (so war es jedenfalls vor einigen Jahren). Er meinte ich sei über 30 und könne tun was ich will (das warf er mit sonem läppischen Achselzucken hin - ich weiß nicht wie ernst das gemeint war.). Wie ist denn dazu die genaue rechtliche Lage?

Ich danke vielmals für eine hilfreiche Antwort.

Liebe Grüße

Kivi

Hallo Kivi,

selbstverständlich kannst du selbst bestimmen, was du machen willst. Wenn du ihm jetzt geantwortet hättest, nein das und das mache ich nicht, könnte er das als mangelnde Mithilfe auslegen. Dann hättest du den ersten Tatbestand erfüllt für Erteilung einer Sanktion.

Hans

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt zu wenden, der kann Ihnen „die genaue rechtliche Lage“ erläutern…
Beste Grüße USKO

die genaue rechtliche Lage

Hallo,

zumutbar sind Wegstrecken zur Arbeit bis 50 km.

Hallo,

naja, der Schlaumeier hat grundsätzlich recht und ich denke, so meinte er das auch. Als in D lebende habn wir die Grundrechte und ein Grundrecht ist die sog. Freizügigkeit, die uns erlaubt zu wohnen, wo wir wollen. Auch im ALG II-Bezug kann dir niemand vorschreiben, wo du wohnst oder wo du arbeitest. Das kannst du ganz frei entscheiden. Aber: Du müsstest dann ggf. die Konsequenzen tragen, also z.B. dass du keine Leistungen mehr bekommst usw. Ich denke, der Schlaumeier hat es so gemeint und so ist auch die rechtliche Lage. Denn um ALGII zu beziehen, unterliegst du z.B. der Mitwirkungspflicht. Und wenn du Job A nicht annehmen würdest, weil du in Stadt B wohnst und für den Job nicht in die 600km entfernte Stadt C ziehen willst, dann hast du nicht mitgewirkt und dann gibt es eine Sperre, Kürzungen usw.

Dass ein Umzug in eine andere Stadt i.d.R. auch den Verlust des eigenen sozialen Umfeldes bedeutet, tut da leider niuchts zur Sache. Übrigens unterliegen auch Elternteile dieser Pflicht!

Aber: Schickt man dich in eine andere Stadt, so müssen die Umzugskosten von der Arge/Jobcenter getragen werden.

Hallo Kivi,
ich war längere Zeit erkrankt und konnte nicht antworten. Ist dein Thema noch aktuell?
Viele Grüße
Cindy