'freie Mitarbeit'

Hallo,

theoretischer fall:
ein Nachhilfeinstitut bietet eine „freie mitarbeit“ an,
soll heissen, man selbst hat alle sozialabgaben und eben auch steuern abzuführen !

ist dies gleichzusetzen mit einer freiberufl. tätigkeit ?

„DIENSTfahrten“ zum kunden wären theoretisch ab dem ERSTEN km absetzbar.

was ist hierzu die REGELN dieses Forums beachtend, hierzu mitteilbar !?

gruss,

Hallo,

ist dies gleichzusetzen mit einer freiberufl. tätigkeit?

http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/FAQ/Existenz… hilft das weiter?

MfG

Hallo,
allgemein gesagt, aus der Sicht der Krankenkasse handelt es sich bei
einer freien Mitarbeit um eine selbständige Tätigkeit.
Allrdings kann es sich auch um eine „Scheinselbständigkeit“ handeln.
Deshalb wird hier grundsätzlich der Rat gegeben, sich mit der
zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

danke !
bin jedoch privat versichert, damit ist es wohl egal, da vom Einkommen unabhängig.

gruss
f

DANKE, hilft weiter.

also eigentlich doch eine freiberufliche Tätigkeit,

gruss
F

Hallo,

bin jedoch privat versichert, damit ist es wohl egal,

Nö, bei Scheinselbständigkeit wäre es eben nicht egal, da gehts ja auch um die Frage, ob dann u.U. Versicherungspflicht bestünde.

MfG

hallo

Nö, bei Scheinselbständigkeit wäre es eben nicht egal, da
gehts ja auch um die Frage, ob dann u.U. Versicherungspflicht
bestünde.

?
krankenversichern muss ich mich ja nur 1mal , oder ?
wen ich bereits krankenversichert bin, wieso soll ich dann nochmals an KV denken ? oder ist im SGB geregelt, dass man „aus prinzip“ KV-beitrag zahlen muss ?

ihr redet doch vielleicht eher vom unfallversicherungsschutz ?!

hallo

krankenversichern muss ich mich ja nur 1mal , oder?
wen ich bereits krankenversichert bin, wieso soll ich dann
nochmals an KV denken?

Insofern Versicherungspflicht festgestellt wird, kann man da nicht wählen als AN.

oder ist im SGB geregelt, dass man
„aus prinzip“ KV-beitrag zahlen muss?

Wenn Versicherungspflicht besteht, muss man das, ja bzw. der AG muss es abführen.

ihr redet doch vielleicht eher vom unfallversicherungsschutz?!

Der besteht für AN unabhängig davon und wird allein vom AG getragen.

AN = Arbeitnehmer
AG = Arbeitgeber

Hallo,

theoretischer fall:
ein Nachhilfeinstitut bietet eine „freie mitarbeit“ an,
soll heissen, man selbst hat alle sozialabgaben und eben auch
steuern abzuführen !

Hallo,

freie Mitarbeit meint Mitarbeit als Selbständiger und nicht auf Basis eines Anstellungsvertrages.

„Freiberuflich“ sagt man eigentlich nur bei „Freien Berufen“, das sind Selbständige, die nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, das sind z.B. selbständige Lehrer, Künstler, Journalisten, Ärzte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte. Hier also durchaus möglich, dass ein freier Beruf vorliegt.

Lohnsteuern sind im allgemeinen - außer bei Minijobs - auch vom Arbeitnehmer zu tragen, von daher ist das nicht ungewöhnlich.

Wenn man echter Selbständiger ist, dann hat man nicht „alle Sozialabgaben“ abzuführen, es sei denn, man wäre als arbeitnehmerähnlcher Selbständiger einzustufen, dann gäbe es ggf. eine Rentenversicherungspflicht. Da gibt es aber z.B. auch Befreiungsmöglichkeiten für Existenzgründer etc.

Wenn man Scheinselbständiger ist (die freie Mitarbeit ist nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalles in Wirklichkeit ein Arbeitsvertrag, z.B. weil man Aufträge nicht ablehnen kann, hinsichtlich Ort und Zeit an die Auftraggeberin gebunden ist und auch noch Anweisungen für die Schulungsinhalte oder Methoden bekommt), dann kann zwar eine Versicherungspflicht eintreten, das trifft aber den Arbeitnehmer nur sehr eingeschränkt. Er kann nur für max. 3 Monate im Nachhinein zur Beitragspflicht herangezogen werden.

Grüße
EK

Danke, EK,

mein beschr. Fall ist dann wohl nun was ?
mmh :
ich verstehe es nun so, dass es wie „normales Einkommen“ dem einkommen wie bei der EInkommensteuererklärung, anzugeben ist.
Aber was nun mit dem Sozialabgaben ist, weiss ich immer noch nciht.

Das Arbeitsamt und die Knappschaft wissen ncihts…werd es wohl mal bei einer GKV versuchen müssen -

toll : hier in der BRD gibt dir letztendlich keine Behörde eine verbindliche Auskunft aber später taucht irgendeine auf, um Geld einzusacken.
Lediglich das Finanzamt mit der verb. Auskunft - aber wer tut dies bzgl. Sozialabgaben ???
die LVA oder Rentenversicherung (BfA) ???

Gruss
Frank