Servus,
Konkreter: Ein Selbständiger möchte für ein Unternehmen der
gleichen Branche tätig werden, weiss aber nicht wie das am
besten zu regeln wäre. Kann er denn seine Dienst halbtags dort
ausüben und in Rechnung stellen und was ist das dann freie
Mitarbeit…?
Der Begriff der „freien Mitarbeit“ ist im Steuerrecht, Arbeitsrecht etc. nicht explizit definiert. Zwei Möglichkeiten kommen in Betracht:
Entweder der selbständige Unternehmer wird für die vereinbarten Ergebnisse seiner Arbeit bezahlt - das habe ich versucht, am Beispiel Buchhalter zu zeigen -, arbeitet eigenverantwortlich und in der Regel mit eigenen Arbeitsmitteln. Dann ist das schlicht ein Auftrag für ihn, der genau so behandelt wird wie jeder Auftrag, egal von wem er kommt.
Oder er ist organisatorisch in den Betrieb des „Auftraggebers“ eingegliedert, arbeitet weisungsgebunden und wird nicht primär für die Ergebnisse seiner Arbeit entlohnt, sondern für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft - „halbtags arbeiten“ deutet stark in diese Richtung: Bei einem eigenverantwortlich durchgeführten Auftrag ist es in der Regel egal, wie lange der Auftragnehmer dafür braucht, das ist sein Bier - dann ist das nichtselbständige Arbeit; es ist ohne weiteres möglich, dass ein selbständiger Unternehmer gleichzeitig nichtselbständiger Arbeit nachgeht, vgl. z.B. die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe in Mittelgebirgen, deren Inhaber häufig parallel beim Forstamt oder einem luf Lohnunternehmer in Lohn und Brot stehen. Wie der Unternehmer das organisatorisch auf die Reihe kriegt, ist sein Bier.
Es gibt sehr viele Situationen, die zwischen den beiden skizzierten liegen. Gänzlich unproblematisch ist das bei Berufen, in denen berufstypisch selbständig gearbeitet wird, z.B. den „gipsy engineers“, die mit Laptop und Zahnbürste weltweit auf irgendwelchen Projekten arbeiten und ganz üblicherweise nach Tagessätzen bezahlt werden (freilich mit der Nebenbedingung, dass sie für die Ablieferung eines abnahmefähigen Ergebnisses verantwortlich sind). Oder auch bei frisch niedergelassenen Steuerberatern, die für Kollegen liegengebliebene ESt-Fälle im Dutzend wegputzen, mit Honoraren am unteren Ende der Gebührentabelle usw. usw. - Es gibt Branchen (z.B. Hochbau) mit Subunternehmerketten, bei deren Länge man bloß noch mit den Ohren schlackert.
Diesen Satz:
Er ist Kleinunternehmer und das wäre aus diesem Grunde auch
machbar.
verstehe ich nicht, aber ich fürchte, da lauert eine Falle: Für die Beurteilung der Kleinunternehmereigenschaft werden immer alle Umsätze des Unternehmers herangezogen, egal mit wem er sie macht. Hier wäre unabhängig von der Problematik „Scheinselbstängigkeit“ genau zu rechnen, was bei der „freien Mitarbeit“ für Auswirkungen auf die USt rauskommen.
Schöne Grüße
MM