Hallo Zusammen,
wenn man zeitweise Arbeit, eher Nebenjob, (private Dienstleistung) zu vergeben hat und einen freien Mitarbeiter dafür beschäftigen möchte, was muss man beachten?
Was muss der freie Mitarbeiter tun? (Gewerbeanmeldung, Lohnkosten abführen etc.) Wie genau läuft das ab? Wieviel Euro muss er von seinem Honorar abdrücken? Wie verhält sich das wenn der freie MA in einem festen Anstellungsverhältnis steht oder unter 18 und Schüler ist oder Hausfrau?
Lohnt sich das für den freien MA überhaupt wenn dieser nur ca.10 Stunden im Monat arbeitet?
Ich wäre euch total dankbar wenn ich mir weiterhelfen könntet.
Vielen lieben Dank im Voraus
LG & frohes neues Jahr
Esther
Servus,
die allererste Frage, die sich hier stellt, ist, ob der „Auftragnehmer“ überhaupt selbständig d.h. nicht weisungsgebunden und für das Ergebnis seiner Arbeit selbst verantwortlich tätig ist.
Wenn ja, ist alles andere sein Bier.
Wenn nein, ist er unabhängig von arbeitsrechtlichen Aspekten hinsichtlich Lohnsteuer ein Arbeitnehmer und muss auch so behandelt werden.
Alle weiter führenden Antworten hängen von dieser ersten Weichenstellung ab. Um diese beurteilen zu können, muss man den ganzen Sachverhalt kennen.
Wenn dieser vorliegt: Jederzeit gerne.
NB: „Auf Rechnung laufen lassen“ ist Unsinn, egal wie oft er wiederholt wird.
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
also ich werd die Frage mal anders stellen 
Wenn ich einen Nebenjob zu vergeben hätte, z.B. Babysitten, eher unregelmäßig, ca. 3x im Monat á 4 Stunden á 6 €, mal mehr mal weniger
Wie müsste ich den Babysitter einstellen so dass es arbeitgeber- und arbeitnehmerfreundlich ist.
Ist es ratsam in so einem Fall einen Babysitter zu suchen der als freier Mitarbeiter bei mir tätig ist und mir seine Dienstleistung in Rechnung stellt?
Wie sieht das ganze von Seiten des freien Mitarbeiters aus? Was muss er alles beachten? Wie läuft das ab von der Gewerbeanmeldung bis zur Steuererklärung? Hast du zufällig einen guten Link dazu?
Brauche einen groben Überblick…
LG
Esther