Freie Mitarbeit

Guten Abend, ich arbeite auf freiberuflicher Basis als Betriebswirtschaftliche Beraterin.
Nun liegen mir Anfragen von Unternehmen über freie Mitarbeit vor. Wie viele Verträge darf ich als freier Mitarbeiter haben? Gibt es hier Vorschriften?
Vielen Dank für eine Antwort.

Guten Abend,

Du kannst so viele Verträge machen, wie Du willst und wie Du arbeitsmäßig verkraften kannst. Hier gibt es kein Limit!

Freundliche Grüße

CupidoVienna

Hallo Clueless,
zunächst ist es noch nicht zu spät, Dir ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr zu wünschen.

Ich denke dass im Rahmen der Gewerbefreiheit hier keine Grenze nach oben ist. Zumindest keine gesetzliche, natürlich ist irgendwann die eigene Kraft erschöpft.
Bitte lass meine Antwort noch mal sachkundig prüfen, da ich mir nicht sicher bin. Sollte ich mich gravierend irren, wäre ich für eine Nachricht dankbar.
Liebe Grüße, Johannes

Hallo,

eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit ist vor allem gekennzeichnet, dass man für mehrere Auftraggeber tätig ist. Es gibt keine Begrenzung von Auftraggebern.

Würden Sie nur von einem Auftraggeber abhängig sein (Vergütung erhalten und somit wirtschaftlich abhängig sein) und weitere Kriterien zutreffen wie z.B. Arbeitszeiten können nicht frei bestimmt werden, Weisungsgebundenheit gegenüber Auftraggeber, Integration in die Betriebsablauf und -organisation etc., dann würde es sich nicht um eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit, sondern um eine nichtselbstständige Tätigkeit handeln (sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis). Sie hätten sofort ein Arbeitsverhältnis mit dem AG.
Hinweis: Sollten diese Kriterien zutreffen (tatsächliche Umstände sind entscheidend nicht was im Vertrag steht) sind Sie Arbeitnehmer und haben alle Vorteile eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses(eventuell mit Kündigungsschutz). Der AG müsste Sozialversicherungsbeiträge abführen/nachzahlen die Sie selbst immer gezahlt haben usw.

Gruß
Marcus

Hallo Marcus,

vielen Dank für deine ausführlich Antwort, die mir sehr gut gefällt.

Es sind mehrere Auftraggeber und einer davon stellt mir nun auch einen Büroraum zur Verfügung.

Ich habe einen Business Consulting Service und gestalte Verträge unterschiedlich, da ich Unternehmensberatung, Geschäftsbesorgung und Coaching anbiete. Die Anfragen für Geschäftsbesorgungen basieren auf einer freien Mitarbeit und ich war mir einfach nicht sicher, wie viele Verträge über Freie Mitarbeit ich abschließen darf. Ansonsten bekommen meine Auftraggeber Beratungsverträge. Ich entscheide das je nachdem wie die Anfrage gestaltet ist.

Herzlichen Dank und beste Grüße
Stefanie

Aushandeln und das Finanzamt nicht vergessen. MfG Peter A. Hoppe

Rechtliche Vorschriften gibt es nicht. Evtl. gibt es Vertragsklauseln mit deinen Vertragspartnern, die zu beachten sind.

Guten Morgen, leider habe ich keine Ahnung davon! LG Oliver

Hallo,
aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es keine Vorschriften über die Anzahl von Verträgen gibt.
Es darf nur keine Konkurenztätigkeit sein, aber das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den Sie abschliessen. Das Arbeitszeitgesetz gilt für Sie als Freiberufler nicht, da sie kein Arbeitnehmer sind (sonst wäre sie max. Arbeitszeit auf 10 Stunden begrenzt). Von daher müssen Sie das „Pensum“ durch die vielen Veträge nur schaffen. Das müssen Sie dann einschätzen können.
Ich kann Ihnen leider nicht mehr sagen. Habe im Netz auch schon recherschiert und nichts gefunden.
Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder zum Betriebsrat (wenn vorhanden) in einem Betrieb für den Sie arbeiten. Dieser könnte sich bei der rechtsstelle des DGB erkundigen.
Vielleicht helfen auch die folgenden Links weiter:

Verband „Freelancer International e. V.“:

http://www.freelancer-international.de/

Sozialgegerichtsurteile zu freien Mitarbeitern:

http://efibu.de/

Ich darf keine Rechtsberatung tätigen, von daher sind
meien Ausführungen ohne Gewähr.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.

Hi,

diese Problematiken sind sehr komplex und lassen sich nicht auf die „Schnelle“ beantworten. Mein Tipp: Vom Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Estberatung einholen!

MfG

Hallo, da kenne ich mich leider nicht aus. Ich kann nur vermuten, dass es da keine Einschränkung gibt. Als Freiberufler ist man doch einem Unternehmer gleichgestellt und kann für soviel Kunden arbeiten, wie man will. Anderes würde mich eher wundern. Grüße, Reinhard

Hallo,
ich habe nicht die geringste Ahnung. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es da eine Einschränkung gibt. Als freie Mitarbeiterin ist man selbständig. Alle selbständigen Dienstleister, z.B. Steuerberater, Makler etc. können doch soviele Kunden annehmen, wie sie bewältigen können. Die einzige Einschränkung, die es geben könnte, wäre dann m.E. im Vertrag mit dem Auftraggeber geregelt. Eine Softwarefirma z.B. will bestimmt nicht, dass man auch für die Konkurrenz arbeitet.

leider im Urlaub

Sehr geehrte Anfragende,

primär muss ich anfügen, dass ich kein Jurist oder Arbeitsrechtler bin und deshalb in solchen konkreten Fragen auf jene Personkreise verweise.
Deshalb spiegelt die folgende Einschätzung meine persönliche Einschätzung wieder, die allerdings (wenn Sie wirklich rechtssicher sein sollte) noch von einem Juristen überprüft werden sollte.
Grundsätzlich stehen Sie als Freiberufler in keinem konkreten Vertragsverhältnis (wie bspw. bei einem Angestellten) aus welchen Wettbewerbsnachteile für den Arbeitgeber entstehen können. Sie müssen folglich niemanden „um Erlaubnis fragen“, wenn Sie ein oder mehrere Vertragsverhältnisse eingehen (z.B. bei einem Nebenjob, welcher von AG zu bewilligen ist).
Da Sie mit Ihrer freiberuflichen Mitarbeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten, muss jedem Auftaggeber auch klar sein, dass Sie für mehrere oder eine Vielzahl von Auftraggebern arbeiten; entsprechend arbeiten bspw. freiberufliche Journalisten auch für mehrere Zeitungen und erhalten eine entsprechende Vergütung für ihre abgelieferten Berichte in verschiedenen Zeitungen.
Wenn Sie allerdings bereits in Anbahnungsverhältnis des Vertrages entsprechende Probleme erkennen bspw. sie betreuen/würden zwei konkurrierende Unternehmen betreuen, sollten Sie bereits vor Vertragsabschluss auf Ihre Tätigkeit in dem jeweiligen Konkurrenzunternehmen hinweisen. Des Weiteren sollte auch ein entsprechender Passus im Beratungsvertrag aufgenommen werden, dass sich das Unternehmen bei Vertragsabschluss darüber bewusst war, dass Sie ggf. auch für eine andere Firma (oder ggf. die direkte Konkurrenz) tätig waren/sind.
Ebenfalls sind beispielsweise Unternehmensberatungsfirmen auch in vielen (auch konkurrierenden) Unternehmen und Branchen zur gleichen Zeit tätig-es sollte eben nur den Auftragsfirmen bekannt sein. Eine Vorschrift, mit wie vielen Firmen sie gleichzeitig in beruflichen Vertragsverhältnissen stehen können, gibt es nicht; widerspräche auch dem Grundsatz der Marktwirtschaft und der Vertragsfreiheit. Einzig darf keine Täuschung des Auftraggebers vorliegen, wodurch eine Anfechtung des geschlossenen Vertrags initiiert werden könnte. Wenn der Auftraggeber sich diesem Aspekt aber schon vor Vertragsabschluss bewusst war, sind Sie im Nachhinein nicht mehr zu belangen.

Wie bereits schon eingangs erwähnt sollten Sie für Rechtssicherheit und/oder einer inhaltlichen Vertragsformulierung, noch einen Juristen kontaktieren.

Freundliche Grüße

Hallo,

es gibt einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um für ein Unternehmen als freier Mitarbeiter tätig zu sein. Die Anzahl der Verträge ist hierbei nicht vorgegeben.

Der freie Mitarbeiter kann frei über die Länge und Aufteilung seiner Arbeitszeit bestimmen.
Er ist als Selbstständiger beim Finanzamt gemeldet.
Er darf auch für andere Auftraggeber tätig werden.
Er ist nicht nur von einem Arbeitgeber finanziell abhängig.
Er hat keinen eigenen Arbeitsplatz im Unternehmen.
Die Vergütung ist abhängig vom Auftrag und wird nicht regelmäßig gezahlt.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Angaben helfen.

Viele Grüße

hallo

genaues weiß ich da auch nicht.

insofern du deiner arbeit nach kommst und der ainzelne arbeitgeber es vertraglich nicht unterbindet kannst du machen was du möchtest.

wenn ein arbeitgeber es unterbinden möchte kannst du ja mitteilen das du auf den lohn von den anderen arbeitgebern angewiesen bist und bereit wärs bei entsprechender bezahlung nur für den einen arbeitgeber tätig zu sein
gruß
hasan