hallo
kann ein ausländischer student(nicht EU) auf freie mitarbeit basis arbeiten ?
im pass steht normalerweise eine beschränkung der arbeit und es steht auch dass man keine selbständige arbeit ausüben kann.
ist eine arbeit bei einer firma auf freie mitarbeit auch gleich einer selbständigen arbeit?
Hallo, freie Mitarbeit ist selbstständige Arbeit. Oft braucht man dafür trotzdem einen Gewerbeschein, es sei denn es ist ein wirklicher freier Beruf (das sind nur ganz ausgewählte und davon ähnliche, ob der, um den es geht, darunter fällt kann man beim Finanzamt erfragen oder hier nachschlagen http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-o… )
Aber als Ausländer ohne Arbeitserlaubnis wird es wohl nichts, entweder kann derjenige versuchen eine Erlaubnis zu bekommen (bei Studenten sind sie angeblich manchmal gnädig beim Ausländeramt)zumindest eine vorläufige, oder man arbeitet „anderweitig“, was ich hier nicht beim Namen nenne, da ich niemanden auffordern möchte, stattdessen sag ich gleich, das kann gehörig schiefgehen.
Also doch lieber eine Arbeitserlaubnis beantragen…
Gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo
danke für deine antwort. arbeiten tut diejenige ja schon und legal, also man darf ja als ausländischer student auf lohnsteuerkarte arbeiten, genauso viel wie deutsche studenten.
und das mit der arbeitserlaubnis…ich war beim arbeistamt und mir wurde gesagt ich brauche keine und bekomme auch keine…also…was denn nun?
Hallo, freie Mitarbeit ist selbstständige Arbeit. Oft braucht
man dafür trotzdem einen Gewerbeschein, es sei denn es ist ein
wirklicher freier Beruf (das sind nur ganz ausgewählte und
davon ähnliche, ob der, um den es geht, darunter fällt kann
man beim Finanzamt erfragen oder hier nachschlagen http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-o…
)
Aber als Ausländer ohne Arbeitserlaubnis wird es wohl nichts,
entweder kann derjenige versuchen eine Erlaubnis zu bekommen
(bei Studenten sind sie angeblich manchmal gnädig beim
Ausländeramt)zumindest eine vorläufige, oder man arbeitet
„anderweitig“, was ich hier nicht beim Namen nenne, da ich
niemanden auffordern möchte, stattdessen sag ich gleich, das
kann gehörig schiefgehen.
Also doch lieber eine Arbeitserlaubnis beantragen…
Gruß Susanne
hallo
danke für deine antwort. arbeiten tut diejenige ja schon und
legal, also man darf ja als ausländischer student auf
lohnsteuerkarte arbeiten, genauso viel wie deutsche studenten.
und das mit der arbeitserlaubnis…ich war beim arbeistamt und
mir wurde gesagt ich brauche keine und bekomme auch
keine…also…was denn nun?
Hallo, vielleicht weil die Beschränkung im Pass nicht so stark beschränkt (da eben Studentenstatus und nicht zb. Asylsuchender), oder weil Bildungsinländer (da gibts dann noch wieder Sonderregelungen), oder weil noch nicht EU-Land aber diesbezüglich schon gleichgestellt etc. Da gibts viele Gründe. Ist dieser Studentenjob ein Hiwijob an der Uni, auch da kann es Sonderregelungen geben, da man ja quasi direkt beim Bundesland angestellt ist.
Also lieber mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, oder bei der Uni: hat der Asta evtl einen Ausländerbeauftragten, der diesbezüglich Hinweise geben kann, oder gibt es ein Büro für Ausländische Studierende?
hi
also weder bildungsinländer,noch eu,(gar nicht europa) im pass steht folgendes:
Selbständige Tätigkeit nicht gestattet.
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung des Studiums an einer Hochschule in der Fachrichtung (so und so)
Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 Halbe TAge im Jahr nicht überschreitet, sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeiten gestatet(§ 16 Abs. 3AufenthG)
also daher die frage ob ein job bei einer firma auf basis der freien mitarbeit, vergleichbar ist mit selbständige tätigkeit, die man eben nicht ausüben kann.
der aktuelle job ist nicht an der uni, noch an irgendwelche einrichtungen der uni, sondern eine ganz normale firma.
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hi
also weder bildungsinländer,noch eu,(gar nicht europa) im pass
steht folgendes:
Selbständige Tätigkeit nicht gestattet.
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung des Studiums
an einer Hochschule in der Fachrichtung (so und so)
Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 Halbe TAge im
Jahr nicht überschreitet, sowie Ausübung studentischer
Nebentätigkeiten gestatet(§ 16 Abs. 3AufenthG)
also daher die frage ob ein job bei einer firma auf basis der
freien mitarbeit, vergleichbar ist mit selbständige tätigkeit,
die man eben nicht ausüben kann.
der aktuelle job ist nicht an der uni, noch an irgendwelche
einrichtungen der uni, sondern eine ganz normale firma.
Freie Mitarbeit ist IMMER selbstständig(eigene Steuernummer), drum wird es wohl nichts, aber vielleicht kässt sich der Arbeitgeber ja auf eine geringfügige Beschäftigung ein (Stichwort 400 Euro Job, auch wenns weniger als 400 Eu werden). Der derzeitige JOb läuft vermutlich über diese 180HalbeTageregelung (soetwas ähnliches gibts auch ber der Krankenkasse, also immer schön mit den Zeiten aufpassen), die studentische Nebentätigkeit ist vermutlich ein HIwijob an der Uni (eben die erwähnte Sonderregelung für Wissenschaftliche Hilfs-Arbeiten)