Angenommene Situation:
Freier Mitarbeiter - kein schriftlicher Vertrag - Chorleiter -
Weihnachtsgeldanspruch
Wenn ein freier Mitarbeiter / Chorleiter von sich aus im
August d.J. via E-Mail fristlos ohne Angabe von Gründen seine
Tätigkeit beendet / aufkündigt, besteht dann Anspruch auf
Weihnachtsgeld im Dezember dgl. Jahres?
Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld; Weihnachtsgeld wird durch Tarifverträge etc. vereinbart oder durch den Arbeitsgeber.
Ein Weihnachtsgeldanspruch besteht daher nur als Arbeitnehmenr, wenn dies im Tarifvertrag vereinbart wurde oder der Arbeitgeber dies im Arbeitsvertrag vereinbart.
Bei freier Tätigkeit für ein Unternehmen müsste das Weihnachtsgeld schriftlich vereinbart worden sein, was aufgrund des fehlenden Arbeitsvertrages wohl nicht so ist.
Hier wird 7 Monate
anteiliges Weihnachtsgeld eingefordert … Ist das rechtens?
Hat der Anspruch Bestand?
Danke und Gruß
ullmies