Freie Mitarbeit - eigene Kündigung - Anspruch auf Weihnachtsgeld

Angenommene Situation:
Freier Mitarbeiter - kein schriftlicher Vertrag - Chorleiter - Weihnachtsgeldanspruch

Wenn ein freier Mitarbeiter / Chorleiter von sich aus im August d.J. via E-Mail fristlos ohne Angabe von Gründen seine Tätigkeit beendet / aufkündigt, besteht dann Anspruch auf Weihnachtsgeld im Dezember dgl. Jahres? Hier wird 7 Monate anteiliges Weihnachtsgeld eingefordert … Ist das rechtens? Hat der Anspruch Bestand?

Danke und Gruß
ullmies

Angenommene Situation:
Freier Mitarbeiter - kein schriftlicher Vertrag - Chorleiter -
Weihnachtsgeldanspruch

Wenn ein freier Mitarbeiter / Chorleiter von sich aus im
August d.J. via E-Mail fristlos ohne Angabe von Gründen seine
Tätigkeit beendet / aufkündigt, besteht dann Anspruch auf
Weihnachtsgeld im Dezember dgl. Jahres?

Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld; Weihnachtsgeld wird durch Tarifverträge etc. vereinbart oder durch den Arbeitsgeber.
Ein Weihnachtsgeldanspruch besteht daher nur als Arbeitnehmenr, wenn dies im Tarifvertrag vereinbart wurde oder der Arbeitgeber dies im Arbeitsvertrag vereinbart.
Bei freier Tätigkeit für ein Unternehmen müsste das Weihnachtsgeld schriftlich vereinbart worden sein, was aufgrund des fehlenden Arbeitsvertrages wohl nicht so ist.

Hier wird 7 Monate

anteiliges Weihnachtsgeld eingefordert … Ist das rechtens?
Hat der Anspruch Bestand?

Danke und Gruß
ullmies

Ein Weihnachtsgeldanspruch besteht daher nur als
Arbeitnehmenr, wenn dies im Tarifvertrag vereinbart wurde oder
der Arbeitgeber dies im Arbeitsvertrag vereinbart.

Das ist falsch

Bei freier Tätigkeit für ein Unternehmen müsste das
Weihnachtsgeld schriftlich vereinbart worden sein,

Das ist falsch

Hi!

Ganz kurze Antwort:
Es kommt auf die vertragliche Vereinbarung im Wortlaut an.

Gruß
Guido

Hoi.

Korrigiere das lieber nochmal: „Freier Mitarbeiter - kein schriftlicher Vertrag

Da bleibt doch dann nur die betriebliche Übung, die du schon angeführt hast, oder?

Ciao
Garrett

Hi!

Korrigiere das lieber nochmal: „Freier Mitarbeiter - kein
schriftlicher Vertrag

Wo steht, dass ein Vertrag schriftlich geschlossen werden muss?

Da bleibt doch dann nur die betriebliche Übung, die du schon
angeführt hast, oder?

Nein.

VG
Guido