Hallo,
angenommen, eine Lehrerin nimmt während ihrer Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung in einer Nachhilfeschule (Franchise-Unternehmen) an. Sie arbeitet dort als ‚freie Mitarbeiterin‘. Ihr Ehemann, mit dem sie gemeinsam veranlagt ist, geht voll arbeiten.
Müsste diese Lehrerin das dort erarbeitete Geld versteuern - auch wenn es sich hier nur um 200 € im Monate handeln würde?
Vielen Dank und Gruß.
Nina
Ja, natürlich!
Bitte nicht mit einem Minijob verwechseln, dort ist man angestellt!
Gruß
Granini
Hallo,
Ja, natürlich!
Bitte nicht mit einem Minijob verwechseln, dort ist man angestellt!
Und Angestellte bräuchten grundsätzlich nichts versteuern?
Die 200€ wären selbstverständlich zu versteuern, wenn keine im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen/Freibeträge etc. vorliegen. Dabei würden die damit zusammenhängenden Kosten diese Einnahmen mindern und der Rest wäre dann im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung zu versteuern.
Grüße
Und Angestellte bräuchten grundsätzlich nichts versteuern?
Habe ich nicht gesagt, bitte keine Worte in den Mund legen.
Es funktioniert aber eben anders.
Die 200€ wären selbstverständlich zu versteuern, wenn keine im
Gesetz vorgesehenen Ausnahmen/Freibeträge etc. vorliegen.
Dabei würden die damit zusammenhängenden Kosten diese
Einnahmen mindern und der Rest wäre dann im Rahmen der
gemeinsamen Veranlagung zu versteuern.
Richtig. Da ich den Fragesteller, der offensichtlich selber nicht so bewandert ist, nicht verwirren wollte, habe ich nur die grundsätzliche Steuerpflicht bejaht.
Gruß
Granini
Hallo,
Wozu dann noch der Einschub, dass das nicht mit einem Minijob zu verwechseln sei, weil man dort angestellt ist? Was ist denn dort in Bezug auf die Besteuerung der Einnahmen anders bzw. was könnte da verwechselt werden?
Grüße
Ich schrieb das, weil die Fragestellerin etwas von „geringfügiger Beschäftigung“ schrieb, was normalerweilse synonym mit Minijob gebraucht wird.
Was da anders ist, hast du ja selber schon beschrieben, dazu kommt noch Möglichkeit zur Pauschalversteuerung etc.