Angenommen jemand ist Student im zweiten Semester und wohnt, da die Uni um die Ecke ist, noch zu Hause. Die Eltern finanzieren also im Grunde genommen das Studium, der Student ist ebenfalls über die Eltern mit versichert. Derzeit verdient man noch etwa 200-240€ durch das Austragen von Werbematerial monatlich dazu. Das Ganze läuft als 400€-Job, jedoch liegt dem Arbeitgeber eine Steuerkarte vor.
Nun möchte der Student nebenbei bei einem Onlineportal als Journalist arbeiten und bekommt einen „Vertrag“ als freier Mitarbeiter. Die Entlohnung erfolgt dabei durch das Stellen einer Rechnung an die GmbH hinter dem Portal. Die Vergütung ist variabel, so dass kaum Vorhersagen getroffen werden können, wie hoch der Verdienst letztlich sein wird.
Nun gibt es einige Fragen:
Wie muss das Ganze versteuert werden? Muss es eventuell gar nicht versteuert werden?
Wo muss das angemeldet werden? Wie werden die Steuern gezahlt (Vorrausleistung?)
Wie sieht es mit Krankenkasse und Co. aus, kann der Student weiterhin über die Eltern mitversichert werden?
Was gibt es sonst zu beachten?
Mit dem persönlichen Steuersatz, den man aus der Ferne nicht vorhersagen kann.
Muss es eventuell gar nicht versteuert werden?
Das könnte auch passieren, wenn die gesamten Einnahmen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Wo muss das angemeldet werden?
Journalist ist ein freier Beruf, Anmeldung beim FA müßte reichen.
Wie werden die Steuern gezahlt (Vorrausleistung?)
Nach Absprache mit dem FA.
Wie sieht es mit Krankenkasse und Co. aus, kann der Student
weiterhin über die Eltern mitversichert werden?
Das hängt von den Einzelheiten ab. Am Besten der KK den Sachverhalt schildern und von dieser eine verbindliche Auskunft erhalten. Wir können nur Vermutungen anstellen.
So, mittlerweile habe ich herausgefunden, dass die Grenze für die KV bei 355€ liegt, bzw. bei „geringfügiger Beschäftigung“ 400€.
Wird die freie Mitarbeit als „geringfügige Beschäftigung“ angesehen? Wie sieht es mit dem Job als Werbeverteiler (rund 240€ monatlich) aus?
Generell werden die Einkünfte aus BEIDEN Jobs wohl unter 400€ und sogar unter den 355€ liegen. Einzig im März waren es einmalig 365€. Ist das im einmaligen Fall und muss der KV nicht gemeldet werden? Wenn es regelmäßig unter 400€ bleibt, muss es dann überhaupt dem FA gemeldet werden?
Die Begriffe „Freelancer“, „Freier Mitarbeiter“, „Consultant“, „Freischaffender Notnagel“, „Job auf Rechnung“ etc. sind allesamt weder im Steuer- noch im Sozialversicherungsrecht definiert.
Dort gibt es nur eine, freilich bedeutende, Unterscheidung: Nichtselbständige oder Selbständige Tätigkeit.
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinn des „Minijob“ ist nur und ausschließlich bei einem Beschäftigungsverhältnis (= nichtselbständige Tätigkeit) möglich.
Es gibt grundsätzlich keine Option, die selbe Tätigkeit „auf Lohnsteuerkarte“ oder „auf Rechnung“ „laufen zu lassen“. Ob eine „freie Mitarbeit“ in der Sozialversicherung als selbständig oder nichtselbständig anzusehen ist, hängt auch nicht davon ab, ob die Parteien in den Vertrag irgendwas reinschreiben wie „…sind sich darüber einig, dass die Mitarbeit selbständig auf Rechnung durchgeführt wird“ oder ähnliche Poesien - hab da schon ziemlich nette Wortakrobatik gelesen.
Bei Unsicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status hilft nur eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung. Vorsicht allerdings: Deren Ergebnis ist nur für den sozialversicherungsrechtlichen Status bindend, nicht automatisch für den steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Status. Wobei im Zusammenhang „Minijob“ das Steuerrecht explizit auf den sozialversicherungsrechtlichen Status Bezug nimmt: D.h. das geringfügige Beschäftigungsverhältnis im Sinn des „Minijobs“ wird im Steuerrecht immer pauschal versteuert. Das gilt natürlich nicht für selbständige Tätigkeit („Freie Mitarbeit“), denn dort gibt es kein Beschäftigungsverhältnis, sondern einen Vertrag über zu erbringende Leistungen.
Ich hoffe, dass Dir diese grundsätzliche Unterscheidung bei Deinen weiteren Recherchen helfen kann: Sozialversicherungspflicht, Krankenversicherung etc. werden abhängig vom Status ganz unterschiedlich gehandhabt.