Hallo,
ich hoffe ihr bietet mir Antworten zu folgender Problematik:
Ein junger Kleingewerbetreiber mit nicht regelmäßigem Umsatz möchte zu Unterstützung einen Freund als freien Mitarbeiter angeben. Dieser würde mit einem gewissen Stundenlohn vergütet der natürlich ebensowenig wie die Aufträge regelmäßig wären und nicht die 400€-Grenze überschritten.
Nun ist der Freund beispielsweise in der Hauptsache arbeitssuchend und verdient - um der Sozialhilfe zu entgehen - bei einer Nebentätigkeit 400€. Diese Nebentätigkeit wird zusätzlich vom Amt mit Wohngeld unterstützt.
Nun die eigentliche Fragen:
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Wo und wie hätte der Kleingewerbetreibende eben dies anzumelden und zu handhaben, ohne die Krankenversicherung o.Ä. seines Freundes zu übernehmen?
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Welche Auswirkungen hat das auf das Wohngeld des Freundes und wo müsste dieser die Freier Mitarbeiterschaft anmelden.
Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir bei dieser Frage helfen könntet.
mfg, Chris