ich hoffe ihr bietet mir Antworten zu folgender Problematik:
Ein junger Kleingewerbetreiber mit nicht regelmäßigem Umsatz möchte zu Unterstützung einen Freund als freien Mitarbeiter angeben. Dieser würde mit einem gewissen Stundenlohn vergütet der natürlich ebensowenig wie die Aufträge regelmäßig wären und nicht die 400€-Grenze überschritten.
Nun ist der Freund beispielsweise in der Hauptsache arbeitssuchend und verdient - um der Sozialhilfe zu entgehen - bei einer Nebentätigkeit 400€. Diese Nebentätigkeit wird zusätzlich vom Amt mit Wohngeld unterstützt.
Nun die eigentliche Fragen:
Wo und wie hätte der Kleingewerbetreibende eben dies anzumelden und zu handhaben, ohne die Krankenversicherung o.Ä. seines Freundes zu übernehmen?
Welche Auswirkungen hat das auf das Wohngeld des Freundes und wo müsste dieser die Freier Mitarbeiterschaft anmelden.
Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir bei dieser Frage helfen könntet.
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Leider bin ich mir nicht 100%ig sicher in welches Forum dieses
Posting nun wirklich reinpasst…
dann such Dir eins aus und wenn Du keine Antwort bekommst, kannst Du das ja löschen und dann Dein Glück in einem anderen Brett versuchen.
Ich habe z.B. den Sidebar an und da steht Dein Thema drei mal untereinander. Das hilft aber nicht, ich habe trotzdem keine Antwort für Dich.
ein freier mitarbeiter ist ein freier mitarbeiter, d.h. der gewerbetreibende hat die rechnungen zu bezahlen, die der freie mitarbeiter ihm stellt - und sonst nix.
der freie mitarbeiter muß sich um seine kranken- und sonstige versicherung selbst kümmern. über seine einkünfte ist er natürlich rechenschaft schuldig. zumindest dem finanzamt. in eurem fall auch dem sozialamt.
gruß
ann
PS: und jetzt lösche endlich dein doppeltes posting in „arbeitsrecht“