Angenommen Person P würde für Firma F, als freier Mitarbeiter, arbeiten. Da bei Firma F die Personalabteilung ziemlich lahm wäre, müsste Person P (kurzzeitig) ohne Vertrag bei Firma F arbeiten, bis der Vertrag fertig wäre.
Nun würden sich Person P und Firma F in die Haare bekommen, da der Vertrag nicht aussieht wie besprochen und Person P würde nun nicht weiter bei Firma F arbeiten wollen.
Firma F hätte von Person P eine Rechnung für die (nachweisbar) erbrachte Leistung bekommen (gemäß mündlicher Vereinbarung) und Firma F würde sich nun weigern zu zahlen bis Person P den Vertrag, so wie er ist unterschrieben hat. Der „neue“ Vertrag wäre deutlich schlechter als der besprochene.
Meine Frage nun zu der ganzen (rein fiktiven) Geschichte:
Was kann Person P in diesem Fall tun?
Stimmt es dass für freie Mitarbeiter eine Kündigungfrist von 2 Wochen besteht?
Wäre es denn rechtens den Vertrag zu unterschreiben und sofort dazu eine Kündigung des Vertrages zum nächst möglichen Zeitpunkt zu legen?(ob das nun die feine englische Art ist mag mal dahin gestellt sein)
mein Verständnis war bisher immer, dass ein freier Mitarbeiter in die Zuständigkeit des Einkaufs, nicht der Personalabteilung fällt.
Es wird eine Dienstleistung verkauft, nicht jemand eingestellt (auch wenn das im Arbeitsalltag kein großer Unterschied ist, rechtlich ist es eine andere Welt).
Im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und -nehmer gelten deutlich mehr Freiheiten was die Vertragsgestaltung angeht. Wenn es sich jedoch um eine Firma mit einer ziemlich lahmen „Personalabteilung“ handelt, ist natürlich die Frage, ob derjenige, der den Freiberufler mündlich „eingestellt“ hat hierzu überhaupt berechtigt war. Das könnte dazu führen, dass derjenige dann für den „Schaden“ gerade stehen müsste.
Die Frage ist in diesem fiktiven Fall aus meiner Sicht, in welchen Punkten denn der schriftliche Vertrag schlechter wäre als der mündliche: Bezahlung, Kündigungsfrist, Verfügbarkeit…
erstmal Danke für die Antwort. Aber mir würde es mehr darum gehen was Person P in dieser Situation tun könnte.
Zu deiner Frage:
Nehmen wir an, dass die Person die Person P eingestellt hat, berechtigt war Person P einzustellen und dass sich der Vertrag in folgenden Punkten geändert hat:
Die Aufgaben die täglich zu erledigen wären hätten sich verdoppelt, sodass aus einem Halbtagsjob ein Ganztagsjob bei gleicher Bezahlung geworden wäre („Festgehalt“)
Bei einer Tätigkeit würde es darum gehen Daten in ein System einzutragen. Es sollten nach vereinbarung 200 / Monat eingetragen werden. Laut neuem Vertrag wären es aber 500 / Monat
Das Vertragsverhältnis wäre mündlich von September bis Anfang Januar ausgemacht worden. Laut Vertrag wäre nun aber auf einmal die Rede von Oktober bis Dezember und Februar bis ende März.
Der zu zahlende Gesamtbetrag wäre trotz längerer Vertragsdauer gleich geblieben und hätte sich nur Verteilt.
ein freier mitarbeiter ist grundsätzlich ein freiberuflicher mitarbeiter, der selbständig ist, ein gewerbe haben muss. das gewerbe wird mit einem gewerbeschein beim ordnungsamt angemeldet und auch beschrieben. anschließend gibt es post vom finanzamt und auch da muß auskunft über das gewerbe gegeben werden.
aber vorsicht, die ämter schauen schon sehr genau hin, um eine sogenannte scheinselbständigkeit zu vermeiden.
für deine tätigkeit ist es erforderlich, dass du verträge und damit verbunden auch rechnungen schreiben musst.
verträge sind vor beginn der tätigkeit schriftlich auszuformulieren, so dass es dann auch eine entsprechende grundlage der vertragsparteien gibt.
an den vertrag, der auch eine kündigungsklausel enthalten sollte ist nun jede vertragspartei gebunden.
ein mündlicher vertrag hat wenig bestandskraft, weil eben der abgesprochene vertragsinhalt nicht dokumentiert ist.
auf jeden fall muß eine rechnung geschrieben sein, in der dann auch alle steuern ausgewiesen sind.
diese steuern sind entsprechend abzuführen.
widerum rate ich zur vorsicht, denn die scheinselbständigkeit und umgehung von sozialleistungen sind heute kein bagatellen mehr und werden entsprechend unter strafe gestellt.
mfg
mpu24