Hallo zusammen…
welcher der beiden folgenden Versionen ist nach geltendem Recht der geeignetere Passus in einem Vertrag für freie Mitarbeiter?
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § (???) rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig EUR 400 im Monat übersteigt.
Oder so:
_Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § (???) rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er drei der folgenden Kriterien erfüllt:
- Er hat keine regelmäßig Beschäftigten, deren Gehalt regelmäßig 400 EUR im Monat übersteigt.
- Auf Dauer und im wesentlichen arbeitet er nur für einen einzigen Auftraggeber.
- Der Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbständige.
- Die Tätigkeit hat nicht die typischen Merkmale unternehmerischen Handelns.
- Die Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die der Selbständige zuvor beim Auftraggeber als Arbeitnehmer verrichtet hat._
Vielen Dank,
Mohamed.