Freie Noten auf eigener Homepage?

Hallo!

Ich hatte vor auf meiner Homepage freie und kostenlose Noten auch frei und kostenlos anzubieten…
Darf ich das?
Die freien Noten kommen allesamt aus dem Netz und es steht ausdrücklich frei und kostenlos!

schöne Grüße
orgelniko

Hi,

ich denke es kommt irgendwie darauf an, woher du die Noten hast. Aber poste das Ganze noch mal in „Recht“, vielleicht weiß da einer Bescheid.
Und nochwas: wenn du wirklich eine solche Seite machst, lass es mich bitte wissen:wink:

Julian

Hallo,

wenn sie wirklich

allesamt aus dem Netz … frei und kostenlos

sind, ja. Die Verantwortung für die Überprüfung liegt aber bei dir.
Worum handelt es sich denn? Vielleicht kann ich dann mehr dazu sagen.

Gruß

Bona

es müssen sowohl die noten als auch das musikstück frei sein. letzteres ist einfach, der komponist muß nur 70 jahre tot sein (im zweifelsfall also einen killer engagieren und 70 jahre warten). ersteres ist noch einfacher, nur nicht immer zweifelsfrei feststellbar.

aber verstehe ich das richtig - du möchtest noten, die im internet frei verfügbar sein, auf deiner homepage frei anbieten? wozu genau?

Hallo Orgelniko,

ich betreibe auch eine Seite mit Notenmaterial von Bach.
Doch ganz so einfach wie in einer Antwort geschrieben ist
es mit dem Urheberrecht nicht. Mir sind folgende Regeln bekannt:

  • Komponist muss mindestens 70 Jahre tot sein.

  • Der Erstdruck/Erstausgabe muss mindestens 25 Jahre alt sein
    Bsp. BWV 1127 von Bach wurde 2007 entdeckt und noch nie vorher
    veröffentlicht, daher ist es ab 2007 25 Jahre lang geschützt und
    nur der Entdecker hat ein Verwertungsrecht

  • Bei Bearbeitungen eines ungeschützten Werkes kann wieder ein neuer
    Urheberschutz entstehen, wenn z.B. jemand aus einem Orchesterwerk
    einen Orgelsatz macht oder eine Orgelstimme mit Generalbass
    kunstvoll aussetzt kann er sich ein Urheberrecht (70 Jahre nach
    Tod) sichern.

  • Urtextausgaben können ebenfalls 25 Jahre geschützt sein, wenn sie
    eine wissenschaftliche Arbeit darstellen, also alle Quellen neu
    ausgewertet werden und daraus ein neuerer besserer Satz wird.

  • Dann gibt es noch ein Verlagsrecht über 50 Jahre, welches das
    Druckbild schützt, also verhindern soll, das neuere Noten
    eingescannt werden und dann der Druck z.B. digital veröffentlicht
    wird.

Nicht alle Noten, die als kostenlos angeboten werden, entsprechen auch diesen Regeln, Du solltest also bei jedem Satz nachforschen, ob die Punkte soweit prüfbar nicht zutreffen.

Dann steht einer Veröffentlichung nichts entgegen.

Viele Grüße
Tobias

Ich hatte vor auf meiner Homepage freie und kostenlose Noten
auch frei und kostenlos anzubieten…
Darf ich das?
Die freien Noten kommen allesamt aus dem Netz und es steht
ausdrücklich frei und kostenlos!

schöne Grüße
orgelniko