Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier auf dem richtigen Forum, ich war mir bei der Auswahl nicht zu 100 % sicher. Ich bitte um Entschuldigung wenn ich falsch liege.
Mich interressiert schon länger folgende Überlegung:
Ein Geschäftsmann ist händler von Produkt A und Produkt B. Er entscheidet mit seinem besten Freund, dass er nur noch Produkt A verkaufen will, sein Freund soll mit einem eigenen Geschäft Produkt B übernehmen. Sie einigen sich den gesamten Lagerbestand im Wert von beispielsweise 500 Euro für einen Betrag von 20 Euro zu überschreiben. Wäre das erlaubt?
Zweite überlegung ist folgende:
Selbe situation wie oben aber der erste Geschäftsmann ist Vorsteuerabzugsberechtigt, der andere ist Kleinunternehmer. Wenn jetzt der komplette Wareneinkauf über den versteuerabzugsberechtigen Geschäftsmann läuft und er z.B. Ein Produkt für 119 Euro (brutto, 19 Euro VST) kauft. Dem „Partner“ verkauft er das Produkt für 11,90 € (brutto 1,90 € UST, also viel zu billig), dieser den Artikel dann über sein Kleinunternehmergewerbe zum normalen Preis von z.B. 150 Euro verkauft. Es sind nur 1,90 € UST geflossen, ich finde keinen Fehler, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das so erlaubt wäre.
Ich bin für jeden Input sehr dankbar! Herzlichen Dank schonmal im Voraus.
Viele Grüße!
Dominic
