Freie tage nach krankheit gestrichen neu

hallo,
wenn jemand 2 wochen krankgeschrieben war (29.4. - 12.5.) und laut arbeitsplan (der seit mitte april) besteht am 13.5. und 14.5. frei haben soll, da er samstag/sonntag (15.& 16.5.) zu arbeiten hat, können die freien tage dann ERSATZLOS WEGEN VORHERGEHENDER KRANKHEIT gestrichen werden? …FALLBEISPIEL: der AG ruft wutentbrannt an und verlangt vom AN die kommenden freien tage zu arbeiten. er ist noch azubi (refa, über 18j)und wird sowieso nur zum hotelzimmer putzen eingesetzt. der AG droht auch per sms kein gehalt mehr zu zahlen. sein berichtsheft hat der AG verloren, es gibt keinen umkleideraum, ihm werden bei arbeitsfehlern (ein azubi der ohne aufsicht eine komlette schicht allein im betrieb übernehmen muss) freie tage gestrichen und minus-stunden geschrieben, er hat noch 35utage die nicht genehmigt und nicht ausgezahlt werden.
der AG hat der AN, mal angenommen, beim einkaufen „erwischt“ und sagt nun das der AN garnicht krank war (blinddarmdarmdurchbruch ist also keine krankheit) …der AG zweifelt also die diagnose des arztes an…

hauptfrage ist: kann der AG dem AN die 2 freien tage nach krankheit troz we-arbeit streichen?

Hallo

Dienstpläne sind beidseitig verbindlich. Ergo kann der AG die freien Tage nicht wegen Krankheit einfach wegstreichen. Wie der AG auf eine Weigerung des Azubis reagieren wird, steht auf einem anderen Blatt. Evtl folgt die (fristlose) Kündigung des Ausbildungsverhältnisses, was wiederum einen Rechtsstreit nach sich ziehen wird. Wie gesagt, der Schilderung zufolge wird der Azubi (zusätzlich noch bei sehr kurzfristiger Aufforderung zur Arbeitsaufnahme) dem Ganzen rechtlich gesehen ruhig entgegenschauen können.

Die weiteren geschilderten Zustände weisen darauf hin, daß hier mehrere Verstösse gegen die Rechte / Pflichten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses vom AG begangen werden. Ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Ausbildungsberater bei der IHK wäre vermutlich hilfreich.

Wie man mit einem Blinddarmdurchbruch einkaufen gehen kann, erschließt sich mir persönlich nun aber auch nicht ganz :wink:

Gruß,
LeoLo

einem schon!
Hi, nach dem KKHaufenthalt bzw. nach der OP befindet sich der Patient in der sogenannten Rekonvaleszenszeit und solange er nicht soviel einkauft, dass beim tragen/heben eine Narbenruptur entsteht, tut er nichts was einer erfolgreichen Wiederherstellung schadet, bzw. dem Wiederherstellungsprozess zuwieder läuft.
Der AG des Azubis ist, nach der Schilderung, schlichtweg ein ausbeuterisches Ekel. Und dem Azubi ist anzuraten sich schnellstmöglich mit der IHK in Verbindung zu setzen.

Wie man mit einem Blinddarmdurchbruch einkaufen gehen kann,
erschließt sich mir persönlich nun aber auch nicht ganz :wink:

Gruß,
LeoLo

MfG ramses90

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der azubi hat den schverhalt und auch die "droh"sms der zuständigen person bei der ihk geschildert/vorgelegt, diese jedoch sagte, dass der AG zur arbeit rufen kann, dann aber in der darauf folgenden woche einen ensprechend höheren ausgleich schaffen muss (sprich 4 tage frei) …da das aber nicht geschehen wird muss der azubi einen langen und kostspieligen rechtsstreit eingehen und auch die ihk braucht nach eigenen angaben mehrere wochen um den sachverhalt zu klären. ein trauriges beispiel dafür wie undurchsichtig die deutsche rechtslage ist.

Hallo,

die IHK hat wie immer keine Ahnung.

VG
EK

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