Freie Tage von Auszubildeneden

Hallo,

in letzter Zeit berichten mir Auszubildende immer häufiger (besonders Friseure, Fleischereifacherveräuferinnen, …), dass sie eine 6 Tage Woche haben. Als ich in der Lehre war, bekam ich für meinen Berufsschultag einen Tag frei, so dass ich eine 5 Tage Woche mit 40 Stunden hatte. Nach der Berufsschule ging ich jedoch auch regelmäßig anschließend in den Betrieb. Die Auszubildenen zurzeit gehen an ihrem Berufsschultag nach der Schule nach Hause. Über eine 40 Stunden Woche kommen sie so auch nicht, aber erholsam ist es nicht besonders, wenn man 6 Tage die Woche „antreten“ muss.
Handwerkskammer, Berufsschullehrer und Betriebsrat sagen mir, dass die Vorgehensweise mit der 6 Tage Woche korrekt ist. So ganz glauben kann ich dass aber nicht. Kent sich vielleicht jemand aus, eventuell mit gesetzlicher Grundalge und kann mir Tipps geben?

Vielen lieben Dank

Gruß Anna

Hallo.

Handwerkskammer, Berufsschullehrer und Betriebsrat sagen mir,
dass die Vorgehensweise mit der 6 Tage Woche korrekt ist. So
ganz glauben kann ich dass aber nicht. Kent sich vielleicht
jemand aus, eventuell mit gesetzlicher Grundalge und kann mir
Tipps geben?

Entscheidend ist, ob es sich um Azubums unter 18 Jahren handelt. Dann greift nämlich das JArbSchG http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html es hat eine 40-Stunden-Woche zu gelten, sowie der §9, der regelt, dass an vollen Berufsschultagen nicht gearbeitet wird. Im §15 steht dann noch Fünf-Tage-Woche.

Bei 18jährigen und Älteren gilt dagegen das Arbeitszeitgesetz, und damit finden die obigen Passagen keine Anwendung.

Dass das aber Berufsschullehrer und Betriebsräte nicht wissen, ist ein trauriges Zeichen,

meint Eillicht zu Vensre