wäre der Gegenwert des Sachbezug freie Unterkunft, gewährt durch den Arbeitgeber, als Miete im Sinne der steuerlichen Haushaltsführung ansetzbar? Der Arbeitgeber würde einen Teil des vertraglichen Gehalts durch den Sachbezug in Höhe von 198 Euro abgelten und dafür die Unterkunft in einem betriebseigenem möblierten Zimmer zur Verfügung stellen. Wären diese 198 Euro entsprechend als Mietkosten bei der doppelten Haushaltsführung ansetzbar, bzw. ist diese Grundkonstellation überhaupt als doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinne anzusehen?
Verständnisfrage:
a. Es ist mit dem Arbeitgeber ein Bruttogehalt vereinbart. Da er ein möbiliertes´Zimmer zur verfügung stellt, zieht er vom Nettolohn die 198 € ab. Dann zahlt der AN ja selbst diesen Betrag als Wohnkosten und kann sie (bei Berechtigung) als doppelte haushaltsführung steuerlich absetzen.
b. Es ist mit dem Arbeitgeber ein Bruttogehalt vereinbar, das sich aus Gehalt zzgl. kostenloser Wohnung zusammensetzt. Dann ist die Wohnung als Sachbezug beitragspflichtig in der Sozialversicherung und lohnsteuerpflichtig. Dann zahlt der AN selbst nichts für die Wohnung, da sie Bestandteil des Gehaltes ist. Nur die Nebenkosten würden dann als doppelte Haushaltskosten anfallen.
Es träfe Fall b) zu. Es sei ein Bruttogehalt vereinbart, welches auf der Lohnabrechnung um den entsprechenden Satz für den Sachbezug freie Unterkunft reduziert wird (2008 198 Euro), und als ebensolcher als eigener Posten in der Gehaltsabrechnung auftauchen würde. Steuerbrutto wäre dann quasi Gehalt + Sachbezug freie Unterkunft = vereinbartes Bruttogehalt = Steuerbrutto. Zur Auszahlung käme aber folglich nur das Gehalt exkl. Sachbezug freie Unterkunft abzüglich der Steuern auf das Gesamtbrutto gesehen.