Hallo!
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ja die freie Wahl der Fahrspuren, also darf z.B. salop gesagt „rechts überholt“ werden.
Gilt dies auch, wenn innerorts eine erhöhte maximal zulässige Geschwindigkeit (60 oder 70 km/h) gilt?
Hallo!
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ja die freie Wahl der Fahrspuren, also darf z.B. salop gesagt „rechts überholt“ werden.
Gilt dies auch, wenn innerorts eine erhöhte maximal zulässige Geschwindigkeit (60 oder 70 km/h) gilt?
Hallo!
Hallo zurück,
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ja die freie Wahl der
Fahrspuren, also darf z.B. salop gesagt „rechts überholt“
werden.
Das gilt natürlich nur, bei zwei oder mehr Fahrstreifen für jede Richtung.
Gilt dies auch, wenn innerorts eine erhöhte maximal zulässige
Geschwindigkeit (60 oder 70 km/h) gilt?
ja
Gruß
HaWeThie
Das gilt natürlich nur, bei zwei oder mehr Fahrstreifen für
jede Richtung.
Klar, auf einem einzelnen Fahrstreifen dürfte das rechts Überholen auch recht schwer fallen…
Gilt dies auch, wenn innerorts eine erhöhte maximal zulässige
Geschwindigkeit (60 oder 70 km/h) gilt?ja
Danke für die Antwort, das habe ich mangels Kenntnis einer Ausnahmeregelung für diesen Fall auch vermutet, aber sicher ist sicher.
Halli,
ich habe vor wenigen Wochen dazu einen Kurzbericht gesehen. Habe das allerdings anders verstanden: nämlich dass man rechts innerhalb von Ortschaften nur dann rechts überholen darf, wenn die rechte Spur durch Ampel oder Stau schneller ist. Habe beide Seiten freie Bahn und links fährt einer zu langsam, darf ich nicht einfach rechts überholen. Allerdings ist das, was der andere dann macht, wenn er extrem unter 50 bleibt, eine Behinderung.
Und wenn du überholst darfst du ja zum einen nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und musst dennoch (ich weiß nur nicht die genaue Zahl bzw. die genaue Regelung) soundsoviel (10km?) schneller sein als den, den du überholst.
Und, was ich da im Beitrag sehr interessant fand. Man darf aufblenden auf der Autobahn. Und zwar nicht, wenn man drängelt und vorbei will. Sondern wenn man flüssig fährt und schon von Weitem sieht, dass da einer die linke Spur gebucht hat und weitaus langsamer ist. Dann darf man von weitem Blinkzeichen geben und so anzeigen, dass man zügig durchfahren will. Wusste ich auch nicht - hoffe das stimmt, lach.
Viele Grüße von Corinne
nämlich dass man rechts
innerhalb von Ortschaften nur dann rechts überholen darf, wenn
die rechte Spur durch Ampel oder Stau schneller ist.
IMHO gilt dies allgemein, also z.B. bei Staus auf Autobahnen, dort wäre es ja unnütz, trotzdem rechts nicht „vorbeirollen“ zu dürfen.
Das filt aber wohl nur für _sehr_ niedrige Geschwindigkeiten, also Schrittfahren bis max. 20, 30 km/h.
Habe
beide Seiten freie Bahn und links fährt einer zu langsam, darf
ich nicht einfach rechts überholen. Allerdings ist das, was
der andere dann macht, wenn er extrem unter 50 bleibt, eine
Behinderung.
Klar, auf Autobahnen schon, aber wenns´s zu einem Unfall kommen sollte tragen wohl beide einen Mitschuld, der der viel langsam fährt ebenso wie der, der dann rechts überholt. Könnte vielleicht auf 50/50 rauslaufen…
Und wenn du überholst darfst du ja zum einen nicht die
zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und musst
dennoch (ich weiß nur nicht die genaue Zahl bzw. die genaue
Regelung) soundsoviel (10km?) schneller sein als den, den du
überholst.
Klar, auch wieder Ausserorts. „Zügig“ heißt es, wenn ich recht entsinne.
Und, was ich da im Beitrag sehr interessant fand. Man darf
aufblenden auf der Autobahn. Und zwar nicht, wenn man drängelt
und vorbei will. Sondern wenn man flüssig fährt und schon von
Weitem sieht, dass da einer die linke Spur gebucht hat und
weitaus langsamer ist. Dann darf man von weitem Blinkzeichen
geben und so anzeigen, dass man zügig durchfahren will. Wusste
ich auch nicht - hoffe das stimmt, lach.
Das habe ich mal im Sat1-Automagazin gesehen, was ja eigentlich eher ein Boulevard-Magazin ist…
Die Frage ist nur, was es bringt, wenn man es aus weiter Entfernung macht ist es zumindest keine Nötigung, das war IMHO der Schluß, der daraus gezogen wurde.
Das heißt aber noch lange nicht, dass man daraus ein Recht für sich selbst ziehen kann.
Halli,
Das habe ich mal im Sat1-Automagazin gesehen, was ja
eigentlich eher ein Boulevard-Magazin ist…
Genau, ich glaube, da hab ich es auch gesehen
Viele Grüße von Corinne