Hat man als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für eine Bank seiner Wahl zu entscheiden? Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies der Fall ist, dass der Arbeitgeber also keinerlei Mitspracherecht hat und das es ihn im Grunde nichts angeht, bei welchem Bankinstitut der AN sein Konto hat, somit kann er doch auch nicht seine ganzen Mitarbeiter verpflichten, Kunde bei einer bestimmten Bank seiner Wahl zu werden. Schon gar nicht, wenn das Arbeitsverhältnis schon über Jahre besteht. Außerdem würde mich interessieren, wo ich das entsprechende Gesetz mit Paragraph dazu finde. Vielen Dank im Voraus,
Außerdem würde mich interessieren, wo ich das entsprechende
Gesetz mit Paragraph dazu finde.
§ 87 b (2) Gesetz über die Zahlungsmodalitäten bei abhängig Beschäftigten:
„Wird der Lohn auf ein Gehaltskonto überwiesen, so darf der Arbeitnehmer das Geldinstitut frei wählen. Anderslautende Vereinbahrungen sind unwirksam“
wo Du Dein Konto führst, ist ganz allein Deine Sache. Bei Bankmitarbeitern bin ich mir nicht ganz sicher, von denen wird zumindest erwartet, dass sie - dann allerdings ohne Kosten - ihr Konto beim Arbeitgeber führen.
Der Gesetzgeber regelt so manches, diesen Fall aber nicht, zumindest nicht direkt. Es steht jedermannfrau frei, Geschäftsbeziehungen zu wem auch immer zu unterhalten. Ob es dazu einen Paragraphen gibt? Eher nicht, das lässt sich bestimmt aus Artikel 1 GG herleiten.
Das haben Witze und Veräppelungen nun mal so an sich… Und bevor ich mich zum hundertsten Mal über die Frage nach dem passenden Paragrafen aufrege, begegne ich dem halt mit Ironie.
Und eines kann der Leser ja doch mitnehmen: Nicht jeder Detailfurz kann per Gesetz geregelt werden…
wo Du Dein Konto führst, ist ganz allein Deine Sache. Bei
Bankmitarbeitern bin ich mir nicht ganz sicher, von denen wird
zumindest erwartet, dass sie - dann allerdings ohne Kosten -
ihr Konto beim Arbeitgeber führen.
Wieso sollte ein Bankangestellter Anspruch auf ein kostenfreies Konto haben?
Der Gesetzgeber regelt so manches, diesen Fall aber nicht,
zumindest nicht direkt. Es steht jedermannfrau frei,
Geschäftsbeziehungen zu wem auch immer zu unterhalten. Ob es
dazu einen Paragraphen gibt? Eher nicht, das lässt sich
bestimmt aus Artikel 1 GG herleiten.
Das würde ja bedeuten, dass es gegen die Menschenwürde (!!!) verstieße, wenn ich mein Konto bei einer bestimmten Bank führen lassen müsste. Ist das dein Ernst?
Man braucht nicht für alles einen §§. Der Grundsatz in einem Rechtsstaat lautet, dass jeder tun und lassen kann, was ihm beliebt, es sei denn, er wird positiv durch eine Regel zu einem anderen Verhalten verpflichtet. Und im konkreten Fall gibt es einfach (grundsätzlich) keine Regel, die besagen könnte: Du musst dein Konto dort und dort führen.
wo Du Dein Konto führst, ist ganz allein Deine Sache. Bei
Bankmitarbeitern bin ich mir nicht ganz sicher, von denen wird
zumindest erwartet, dass sie - dann allerdings ohne Kosten -
ihr Konto beim Arbeitgeber führen.
Wieso sollte ein Bankangestellter Anspruch auf ein kostenfreies Konto haben?
Steht hier irgendwo das Wort „Anspruch“?
Der Gesetzgeber regelt so manches, diesen Fall aber nicht,
zumindest nicht direkt. Es steht jedermannfrau frei,
Geschäftsbeziehungen zu wem auch immer zu unterhalten. Ob es
dazu einen Paragraphen gibt? Eher nicht, das lässt sich
bestimmt aus Artikel 1 GG herleiten.
Das würde ja bedeuten, dass es gegen die Menschenwürde (!!!)
verstieße, wenn ich mein Konto bei einer bestimmten Bank
führen lassen müsste. Ist das dein Ernst?
Diese Interpretation bezeichne ich, mit Verlaub, als funktionellen Analphabetismus.
Das würde ja bedeuten, dass es gegen die Menschenwürde (!!!)
verstieße, wenn ich mein Konto bei einer bestimmten Bank
führen lassen müsste. Ist das dein Ernst?
Diese Interpretation bezeichne ich, mit Verlaub, als
funktionellen Analphabetismus.
Dann hast du, mit Verlaub, den Gehalt oder die Systematik von Art. 1 nicht verstanden. Art. 1 I schützt nur eines: die Menschenwürde. Der einzige Anspruch, der sich aus Art. 1 I GG ableiten lässt, ist Menschenwürde. Das steht so im Artikel drin, und niemand vertritt etwas anderes.
Wenn du also sagst, das Recht, sein Konto bei einer beliebigen Bank führen zu dürfen, leite sich aus Art. 1 I GG ab, dann heißt das nur: aus der Menschenwürde.
Oder anders gesagt: Wenn es ein Verstoß gegen Art. 1 I GG sein soll, sein Konto nicht bei einer x-beliebigen Bank führen zu dürfen, dann ist es zwingend ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Denn nix anderes steht drin im Art. 1 I: MENSCHENWÜRDE. Ein Blick ins Gesetz fördert mal wieder die Rechtskenntnis.
Richtigerweise ist natürlich die allgemeine Handlungsfreiheit einschlägig, und die ergibt sich aus Art. 2 I GG. Das ist aber schon was rechtspositivistisch, denn es gilt ohnehin, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Ganz ohne Art. 1 I GG.
Übrigens: Unverschämte Formulierungen haben noch nie gute Argumente ersetzt.
Hallo! Es ist schon richtig, dass Du Dein Gehalt auf ein Konto bei einer Bank DEINER Wahl überweisen lassen kannst. Mir ist als Bankerin aber auch aus der Praxis bekannt, dass manche Arbeitgeber versuchen, auf ihre Arbeitnehmer sanften Druck auszuüben, natürlich aus Eigeninteresse: Gute Argumentation für Preisverhandlung für Sonderkonditionen mit der Bank, für das Durchführen von Gehaltsüberweisungen (obwohl es eigentlich für’s Dispolimit nicht mehr reicht)u.ä., oder sei’s, weil der Schwager dort Vorstand ist …
Argumente sind manche denkbar. Leider passieren solche Dinge. Als Arbeitnehmer fühlt man sich verständlicherweise schon moralisch unter Druck, wenn der Arbeitgeber es nur so schön formuliert, wie z.B. „wir würden es gerne sehen, wenn …“ Also bleibt es m.E. eine sehr persönliche Entscheidung. Gruss, Eva
Du hast ein völlig anderes Verständnis von Rechts- (Rechts-, nicht Juristerei-!) systematik als ich. Das bleibt Dir unbenommen. Sollte ich das Bedürfnis haben, dieses Theam zu diskutieren, werde ich dazu einen Thread anstoßen.
Du hältst es nicht für nötig, auf die Ursprungsfrage zu antworten, stürzt Dich hingegen auf Antworten, mit denen der Fragesteller durchaus zufrieden ist und probierst da Dein Mütchen aus. Bitte lass es, zumindest bei mir - es nervt, zumal es ja zum wiederholten Male passiert.
Gruß Ralf
ps: Was Du als unverschämt ansiehst, heißt bei mir deutlich. So unterschiedlich sind die Menschen.
Ach, Ralf, dein überhebliches arrogantes Auftreten (das heute sogar Einzug in mein Blog gefunden hat, weil ich es unglaublich finde), kann doch von einem nicht ablenken: Du hast schlichtweg keine Ahnung. Das ist keine Frage des persönlichen Rechtsempfindest oder Verständnisses von Rechtssystematik. Das ist einfach nur eine Tatsache. Man kann es ja nachlesen: Du behauptet, es ergebe sich aus Art. 1 I GG, dass man sein Konto eröffnen darf, bei welcher Bank einem beliebt. Das ist ganz schlicht und ergreifend völliger Unsinn, und es interessiert mich NICHT DIE BOHNE, ob du dich von irgendwas genervt fühlst. Es ist einfach Mist, wenn Leute hier IRGENDWAS erzählen. Es geht nicht darum, dass sich nicht jeder irren könne; aber offensichtlich nur irgendwas raten, hilft niemandem weiter. Art. 1 I, dann könntest du genauso gut sagen Art. 12a, der hat genauso viel oder wenig damit zu tun. Du magst da deine eigene höchstpersönliche Ansicht haben, die deckt sich aber nicht mit der Ansicht auch nur eines einzigen Verfassungsrechtlers in ganz Deutschland, und darauf gebe ich dir mein Wort. Art. 1 I hat damit NISCHT zu tun.
Im Übrigen ist es einfach nur Unsinn zu sagen, ich hätte keine Antwort auf die Frage gegeben. Ich habe nämlich in einem Posting darauf hingewiesen, dass im Rechtsstaat erlaubt ist, was nicht verboten ist (erstens), und dass wenn schon, denn schon Art. 2 I die allgemeine Handlungsfreiheit garantiert (zweitens), so dass diese Behaupt von dir einfach nur falsch und geradezu dämlich ist.
So, mein lieber Informatiker, und nun solltest du dich wieder mit Bits und Bystes beschäftigen und nicht die wildesten Spekulationen in Foren betreiben. Deine Ursprungsantwort war nämlich nur in einer Hinsicht richtig: im Ergebnis. Da die Begründung aber schrottreif war, war die Richtigkeit des Ergebnisses wohl Zufall. Denn mit anderer, ebenfalls schrottreifer Bedründung wärst du dann auf ein falsches Ergebnis gekommen. Also tu doch der Welt und dem Recht einen Gefallen und verschone sie mit deinen höchstpersönlichen Rechtsgedanken.