Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem angenommenen Fall über den ich schon länger nachdenke.
Angenommen es gäbe ein Mehrfamilienhaus in einer Wohnanlage mit mehreren solcher Häuser. In diesen Häusern wären die Wohnungen alle Eigentumswohnungen die größtenteils von den Eigentümern bewohnt sind, aber wenige dieser Wohnungen würden von den Eigentümern vermietet.
In den einzelnen Häusern wären die Stromzähler nicht frei zugänglich, sondern in einem Zählerschrank abgeschlossen. Den Schlüssel zu diesen Zählerschränken hätte nur der Hausmeister, der diesen Job nur nebenberuflich macht und deswegen nicht ständig anwesend sein kann. Deswegen hätten die Eigentümer und die Mieter nur sehr beschränkt Zugang zu den Stromzählern.
Angenommen ein Mieter möchte nun zu seiner eigenen Kontrolle täglich seinen Stromzähler ablesen um den eigenen Verbrauch zu kontrollieren. Da der Hausmeister aber nicht im gleichen Haus wohnt (und ja auch noch am hauptberuflich am arbeiten ist), möchte der Mieter den Hausmeister nicht jeden Tag belästigen.
Nun meine Fragen:
Hätte der Mieter einen Anspruch auf einen Schlüssel für den Zählerschrank?
An wen sollte sich der Mieter wenden? An den Hausmeister oder an seinen Vermieter?
Angenommen dem Mieter würde der Schlüssel zu dem Zählerschrank verweigert.
Kennt jemand einen ähnlich gelagerten Fall, wo schon Gerichtsurteile gefällt wurden und dem Mieter ein Recht auf freien Zugang zu seinem Stromzahler zugesprochen wurde?
Über eure Meinung zu so einem Fall würde ich mich sehr freuen.
Gruß Amilo