Freier Dozent und Steuervorauszahlung

Hallo,

man stelle sich mal folgende Situaton vor: Einer war in 2007 durchgängig als freier Dozent tätig und soll nun ab 2008 ESt-Vorauszahlungen vierteljährlich in Höhe von rd. 1020 Euro tätigen. Seit Anfang 2008 ist derselbe Mensch nicht mehr durchgängig als freier Dozent tätig, weil man sich von der Auftragslage nicht ernähren kann, sondern nimmt, was man kriegen kann: mal ein freier Auftrag, mal eine befristete Festanstellung. Und zwischendurch dank der Marktlage, auch ALG II.

Frage: Ist die Feststellung zur ESt-Vorauszahlung zwingend bindend?

Man kann einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0 stellen, allerdings muss man dem Finanzamt begründen warum voraussichtlich keine Einkommensteuer anfallen wird.

Ergänzung zu dem was Stefan schrieb:

Man kann einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf
0 stellen, allerdings muss man dem Finanzamt begründen warum
voraussichtlich keine Einkommensteuer anfallen wird.

Wenn man dem Finanzamt eine EÜR für das bisherige Jahr
und Kopien der ALG II Bescheide vorlegt, sind das gute Argumente.

Gruß JK