Hallo,
man stelle sich mal folgende Situaton vor: Einer war in 2007 durchgängig als freier Dozent tätig und soll nun ab 2008 ESt-Vorauszahlungen vierteljährlich in Höhe von rd. 1020 Euro tätigen. Seit Anfang 2008 ist derselbe Mensch nicht mehr durchgängig als freier Dozent tätig, weil man sich von der Auftragslage nicht ernähren kann, sondern nimmt, was man kriegen kann: mal ein freier Auftrag, mal eine befristete Festanstellung. Und zwischendurch dank der Marktlage, auch ALG II.
Frage: Ist die Feststellung zur ESt-Vorauszahlung zwingend bindend?