Freier Journalist und Aushilfsbeschäftigung?

Hallo! Angenommen man würde neben dem Studium als freier Journalist nebenher arbeiten, bliebe aber jedem Monat oft unter 100 Euro und suche sich aus diesem Grund eine Nebenbeschäftigung um Geld zu verdienen (Beispielsweise bei einer Zeitarbeitsfirma oder Studenten-Ferienjobs, sowas halt)
Dazu jetzt meine Fragen:
Wenn es darum geht innerhalb der studentischen Vorgabe, nur 20 std die Woche zu arbeiten, werden da beide Beschäftigungen zusammengezählt?

Müssen beide Arbeitgeber über die Beschäftigung informiert werden? Die freie Mitarbeit hat ja weder ein halbwegs geregeltes Einkommen noch eine Arbeitsgarantie (wenn nichts zu schreiben da ist, kann man auch nichts schreiben).

Wie schaut das steuerrechtlich aus, man muss bei den Einnahmen aus der Nebenbeschäftigung normal steuern zahlen, wirkt sich sowas auch auf die freie Mitarbeit aus, deren Lohn viel viel geringer ist (weit unter 400€)?

Interessiert mich hyphotetisch, wäre cool wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Hallo,

Hallo! Angenommen man würde neben dem Studium als freier
Journalist nebenher arbeiten, bliebe aber jedem Monat oft
unter 100 Euro und suche sich aus diesem Grund eine
Nebenbeschäftigung um Geld zu verdienen (Beispielsweise bei
einer Zeitarbeitsfirma oder Studenten-Ferienjobs, sowas halt)
Dazu jetzt meine Fragen:
Wenn es darum geht innerhalb der studentischen Vorgabe, nur 20
std die Woche zu arbeiten, werden da beide Beschäftigungen
zusammengezählt?

Meines Wissens nach nicht.

Bei der Prüfung der 20-Stunden-Grenze geht es im Prinzip nur darum zu prüfen, ob man noch in den Genuss der Werkstudentenregelung kommt oder nicht und ob man daher nur Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss oder auch noch den Rest.

Sofern ich es überblicken kann, wird hierbei nur auf abhängige Beschäftigungen abgestellt.

Da aber die journalistische Tätigkeit in einem äußerst geringen Umfang ausgeübt wird, würde sie sich eh kaum auf die 20 Stunden Grenze auswirken. Die 20 Stunden sind kein Dogma, sondern eine Richtlinie. Wenn sie ab und zu überschritten wird, fällt damit nicht gleich die Werkstudentenregelung.

Müssen beide Arbeitgeber über die Beschäftigung informiert
werden? Die freie Mitarbeit hat ja weder ein halbwegs
geregeltes Einkommen noch eine Arbeitsgarantie (wenn nichts zu
schreiben da ist, kann man auch nichts schreiben).

Müssen…mmh…anstandshalber sollte es getan werden. Sozialversicherungsrechtlich kommen sich die beiden erstmal nicht in die Quere, dass eine ist selbstständig, das andere ist abhängig beschäftigt. Könnte - wenn überhaupt - mal noch in der Krankenversicherung unter gewissen Konstellationen eine Rolle spielen, aber das würde an dieser Stelle zu weit führen (und würde sich mE eh nicht auswirken).
Aber nichtsdestotrotz sollte entsprechend informiert werden.

Wie schaut das steuerrechtlich aus, man muss bei den Einnahmen
aus der Nebenbeschäftigung normal steuern zahlen, wirkt sich
sowas auch auf die freie Mitarbeit aus, deren Lohn viel viel
geringer ist (weit unter 400€)?

Wenn die weitere Beschäftigung nur geringfügig sein soll, kann der Arbeitgeber mit 2 % pauschal versteuern und die Sache ist erledigt. Werden mehr als 400 Euro verdient, fallen mWn „normale“ Lohnsteuern an.

Inwieweit die freie Mitarbeit zu versteuern ist, kann ich nicht beantworten.

LG
S_E