hallo,
ich bin festangestellt und verdiene 1300 brutto im monat und hab jetzt ein angebot das ich als freier mitarbeiter bei einer firma anfangen kann nun meine frage kann ich das machen und muss ich da ein gewerbe an melden oder geht das gar nicht? achso als freier mitarbeiter würde ich maximal 1500 im monat bekommen kann aber auch weniger machen und bekomm dann dementsprechend auch weniger, was muss ich ausserdem nich beachten mit steuern und so weiter??? würd mich über ein feedback freuen danke schon mal
Hallo,
meine Antwort ist garantiert nicht vollständig:
- Du musst kein Gewerbe anmelden
- Du musst dem Finanzamt Deine zusätzlichen Einkünfte mitteilen (wenn es nicht sowieso auf Lohnsteuerkarte läuft)
- Du musst Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, ob Du nebenher arbeiten darfst.
Gruß,
Myriam
Hi Myriam,
- Du musst kein Gewerbe anmelden
Woher willst du das so genau wissen? Die Formulierung freier Mitarbeiter besagt IMHO zunächst nur, daß er kein Arbeitnehmer wie die anderen sein wird, jedenfalls nach den Vorstellungen des zukünftigen Auftraggebers.
Ob das dann als Freiberuf durchgeht oder dafür ein Gewerbe angemeldet werden muß, ist dabei noch völlig unklar. Es gibt sogar noch eine dritte Möglichkeit. Wird das ein Job wie hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… , dann kann das auf Scheinselbständigkeit hinaus laufen.
- Du musst Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, ob Du
nebenher arbeiten darfst.
Das ist pauschal so nicht richtig. Es hängt primär vom Arbeitsvertrag ab.
siehe: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
mfg Ulrich
hallo,
immerhin 1 von 3 … 
sogar noch eine dritte Möglichkeit. Wird das ein Job wie hier:
http://www.wer-weiss-
dann kann das auf Scheinselbständigkeit hinauslaufen.
Frage von mir dazu: Kann es Scheinselbstständigkeit geben, wenn man
nebenher noch angestellt ist?
vG
Richard
Hi Richard,
Frage von mir dazu: Kann es Scheinselbstständigkeit geben,
wenn man nebenher noch angestellt ist?
Ja klar doch. Das Hauptarbeitsverhältnis hat doch nichts mit dem Nebenjob zu tun. Und genau der wird ja auf die Scheinselbständigkeit hin abgeklopft.
mfg Ulrich
hi, also danke schonmal für die zahlreichen antworten, also müsste ich nur zu sehen das ich nicht in die scheinselbständigkeit verfalle oder wie hab ich das verstanden!?
hallo Ulrich,
ok, leuchtet ein. Und heißt dann aber für viele, dass sie da eine ganz
enge Nummer fahren. Gerade wer nebenher auf selbstst. Basis arbeitet,
hat ja meist nicht viele Kunden. 
Schönen Tag
Richard
Hi Richard,
ok, leuchtet ein. Und heißt dann aber für viele, dass sie da
eine ganz enge Nummer fahren.
Das sehe ich nicht ganz so.
Gerade wer nebenher auf selbstst. Basis arbeitet, hat ja meist nicht :viele Kunden. 
Die Anzahl der Kunden ist ja nur eines von anderen Kriterien. Insofern ist das keine so enge Nummer.
Nehmen wir mal das Beispiel des Callcenters: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Das ist doch keine typische Unternehmerkonstellation. Wo ist da das unternehmerische Handeln? Es gibt nur einen Kunden, man ist weisungsgebunden und es gilt auch „ihr Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten;“.
mfg Ulrich
Hi,
hi, also danke schonmal für die zahlreichen antworten, also
müsste ich nur zu sehen das ich nicht in die
scheinselbständigkeit verfalle oder wie hab ich das
verstanden!?
Das Problem ist, daß bei Aufnahme der Tätigkeit niemand deinen Status kontrolliert, sondern bei einer späteren Prüfung eine ScheSe evtl. festgestellt wird. Die Steuerprofis wissen das aber besser als ich.
Es gibt auch die Möglichkeit, vorher eine Statusfeststellung bei der BfA zu machen: http://www.rententips.de/rententips/selbst/schein/11…
Was genau sollst du denn als freier Mitarbeiter machen?
mfg Ulrich