Hallo Grußloser/in,
Hat der freie Mitarbeiter in diesem Fall ein Anrecht auf eine Kur oder Reha?
Das Recht auf eine Reha oder Kur hat er,wenn denn der Rententräger die Kur bewilligt.
Eine „Scheinselbsständigkeit“ kann man hier vermuten,muß es aber nicht sein.
Es sollte doch bitte Erwähnung finden,ob und wie der freie Mitarbeiter sich gegen
einen Ausfall bei der Beschäftigung des einzigen Arbeitgebers abgesichert hat.
Hilfreich wäre auch,was man in diesem Fall unter der Deffinition „Selbstständiger Mitarbeiter“ versteht und was im Vertrag zum Angestelltenverhältnis benannt wird.
Wenn der Bewilligungsbescheid des Rententrägers zur einer Reha bzw. Kur vorliegt,
sollte i.d.R auch die Kostenfrage bezüglich einer Lohnentgeldfortzahlung dort geklärt sein.
LG Bollfried
PS:Füttere uns einfach mit mehr Info´s,die hier Eingestellten reichen nicht.