Freier Mitarbeiter, anrecht auf Kur / Reha

Szenario:
Der einzige Auftraggeber des freien Mitarbeiters zahlt alle Sozialabgaben , führt Steuern für den Freien ab und zahlt seinen Anteil der Krankenkasse.
Der freie Mitarbeiter hat bezahlten Urlaub und bezahlte Krankentage.

Fragen:
Hat der freie Mitarbeiter in diesem Fall ein Anrecht auf eine Kur oder Reha?
Wird die Fehlzeit dann vom Auftraggeber bezahlt?

Wenn Du den Begriff „freier Mitarbeiter“ in „Arbeitnehmer“ änderst
passt es.

Szenario:
Der einzige Auftraggeber des freien Mitarbeiters zahlt alle
Sozialabgaben , führt Steuern für den Freien ab und zahlt
seinen Anteil der Krankenkasse
.
Der freie Mitarbeiter hat bezahlten Urlaub und bezahlte
Krankentage
.

Fragen:
Hat der freie Mitarbeiter in diesem Fall ein Anrecht auf eine
Kur oder Reha?

Dazu liegt die Entscheidung bei der Krankenkasse oder beim Rententräger.

Wird die Fehlzeit dann vom Auftraggeber bezahlt?

Es handelt sich dann um keine Fehlzeiten sondern um Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitnehmer bekommt für 42 Tage eine Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld.

auch ohne Gruß!

Im Vertrag steht freier Mitarbeiter

Hallo Grußloser/in,

Hat der freie Mitarbeiter in diesem Fall ein Anrecht auf eine Kur oder Reha?

Das Recht auf eine Reha oder Kur hat er,wenn denn der Rententräger die Kur bewilligt.
Eine „Scheinselbsständigkeit“ kann man hier vermuten,muß es aber nicht sein.

Es sollte doch bitte Erwähnung finden,ob und wie der freie Mitarbeiter sich gegen
einen Ausfall bei der Beschäftigung des einzigen Arbeitgebers abgesichert hat.

Hilfreich wäre auch,was man in diesem Fall unter der Deffinition „Selbstständiger Mitarbeiter“ versteht und was im Vertrag zum Angestelltenverhältnis benannt wird.

Wenn der Bewilligungsbescheid des Rententrägers zur einer Reha bzw. Kur vorliegt,
sollte i.d.R auch die Kostenfrage bezüglich einer Lohnentgeldfortzahlung dort geklärt sein.

LG Bollfried

PS:Füttere uns einfach mit mehr Info´s,die hier Eingestellten reichen nicht.

Papier ist geduldig!
owt.