Hallo,
stellt Euch vor, Ihr seid ein frei(beruflich)er Mitarbeiter in einem Unternehmen. Könnte dessen Chef Euch im Rahmen Eurer Tätigkeit z.B. 10 Tage Urlaub (bezahlt mit dem jahresdurchschnittlichen Tageseinkomen) gewähren oder hätte das irgend welche steuertechnischen Folgeerscheinungen für Chef oder Mitarbeiter? Wie könnte man das in einem Vertrag am besten formulieren, um ein (für beide) möglichst geringes „Risiko“ zu laufen? Gibt es sonst noch was, das man beachten müsste?
Für eine schnelle Antwort wäre ich ganz besonders dankbar. Vielen Dank für Eure Hilfe schon jetzt.
Viele Grüße
Felix
Hi,
ggf. müsste auch das Problem „Scheinselbständigkeit“ beachtet werden.
Ein Selbständiger arbeitet nicht nur für _einen_ Arbeitgeber und bekommt auch keinen Urlaub von seinem Auftraggeber.
Denn die Auftraggeber üben kein Weisungsrecht aus, u.a. darüber wie der Selbständige die Arbeitszeit einteilt.
Allenfalls kann der Selbständige ggf. ein solches Honorar erzielen, dass er sich davon auch mal einige Tage Honorarausfall und eine Reise finanaziell leisten kann. Und daß die Auftragsabwicklung zeitlich mit den Auftraggebern abgestimmt wird, bedarf keiner solchen vertraglichen Regelung.
A.
Moin, Felix,
dieser hypothetische Fall klingt sehr nach „ausgelagerter Arbeitnehmer“, deswegen nur der Hinweis auf die Selbständigkeit des FREIEN Mitarbeiters, der sich, wirklihe Freiheit vorausgesetzt, Urlaub gönnen kann, wann er will.
Auf das Problem der Scheinselbständigkeit und den Folgen der Nachversteuerung und Nachversicherung als AN weise ich jetzt nur mal hin.
Gruß
K.-P. Aldag
„The Texman“
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Wie könnte man das in einem Vertrag am
besten formulieren, um ein (für beide) möglichst geringes
„Risiko“ zu laufen?
Pauschal x Stunden Home-Office zusätzlich zu den Präsenzstunden pro Monat für Vor- / Nachbearbeitung der Tätigkeiten. Solchen Tätigkeiten kann man dann auch am Strand nachgehen. Laptop und UMTS machen sowas möglich 
Nie
Hi Felix,
der Auftraggeber ist nicht der Arbeitgeber des freien Mitarbeiters, deshalb kann er ihm keinen Urlaub gewähren. Ein Freischaffender ist Selbständiger und somit kein Arbeit-, sondern ein Auftragnehmer, deswegen kennt er keinen Urlaubsanspruch.
Gruß Ralf
Hi Felix,
habe ich das richtig verstanden, dass der Chef diesen „Urlaub“
bezahlen würde, dass es eigentlich nur um die Ausbezahlung eines
solchen „Urlaubs“ geht?
Hm, eine PRÄMIE für schnelles (erfolgreiches, geistreiches, zielorientiertes, budgetsparendes etc.) Arbeiten ist doch besser, oder???
)
Gruß
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