Guten Tag,
theoretischer Fall:
Angenommen jemand ist in einem festen Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis und möchte nebenbei (nicht sehr viel) für eine fremde Firma als freier Mitarbeiter arbeiten. Um sich als Kleinunternehmer anzumelden, müsste man dann auch gleichzeitig ein Gewerbe anmelden oder ist dies nicht notwendig?
Muss, wenn man ein Kleinunternehmen anmeldet, immer auch „eine Firma gegründet werden“, selbst wenn man nur als freier Mitarbeiter irgendwo ein paar Stunden arbeiten würde?
Vielen Dank
Wolf
Servus,
Um sich als Kleinunternehmer anzumelden,
das wird nicht gehen. Das Gewerberecht kennt keinen Kleinunternehmerstatus. Gewerbeanmeldung ist Gewerbeanmeldung.
Muss, wenn man ein Kleinunternehmen Gewerbe anmeldet, immer auch „eine
Firma gegründet werden“,
Nein. Eine Firma gem. § 17 Abs 1 HGB haben nur Kaufleute. Wer kein Handelsgewerbe betreibt, hat keine Firma.
Schöne Grüße
MM
selbst wenn man nur als freier
Mitarbeiter irgendwo ein paar Stunden arbeiten würde?
Vielen Dank
Wolf
Hallo,
besten Dank für die Antwort.
Ok, anders gefragt: Wenn man wie beschrieben als freier Mitarbeiter (Übersetzertätigkeiten) arbeiten möchte, muss dann ein Gewerbe angemeldet werden?
Wenn nicht, was braucht das Finanzamt dann von so einer Person?
Viele Grüße
Wolf
Guten Tag,