Hallo, liebe Experten des Arbeitsrechts!
Nehmen wir einmal an, jemand ist in seiner Freizeit als Trainer für einen Sportverein tätig und hat einen „Freien-Mitarbeiter-Vertrag“ unterschrieben. Jetzt beschließt der Vereinsvorstand, die im Vertrag vereinbarte Trainingsstunde zu verschieben und zwar auf einen Termin, an dem unser Trainer verhindert ist.
Zum Thema Kündigung wurde im Vertrag Folgendes geschrieben: „Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.“
Muss diese Frist nun einhalten werden, schließlich hat die Vereinsführung – ohne sich vorher mit dem Trainer oder der Gruppe abzusprechen – den schriftlich benannten Termin einfach verschoben?!?
Gruß von Pegasus