ich konstruiere mal ein Beispiel zum Thema „Freier Tag am Feiertag“:
X arbeitet bei in einer Zeitarbeitsfirma Z für den Kunden Y im Einzelhandel.
X hat eine 35 Stunden Woche, 5 Tage und einen Tag frei in der Woche. Dieser ist, sagen wir mal, immer Montags, X hat immer Montags frei.
Jetzt kommt Weihnachten (steht ja wirklich vor der Tür ) und der Arbeitnehmer X müsste in dieser Woche 6 Tage arbeiten, weil 1. und 2. Weihnachtsfeiertag auf einen Donnerstag und Freitag fällt - also von Montag bis Mittwoch und am Samstag.
Der Arbeitgeber Z und Kunde Y wollen dem X aber keinen freien Tag gewähren, weil sie der Meinung sind, das wären die 1. und 2. Weihnachtsfeiertage.
ich konstruiere mal ein Beispiel zum Thema „Freier Tag am
Feiertag“:
X arbeitet bei in einer Zeitarbeitsfirma Z für den Kunden Y im
Einzelhandel.
X hat eine 35 Stunden Woche, 5 Tage und einen Tag frei in der
Woche. Dieser ist, sagen wir mal, immer Montags, X hat immer
Montags frei.
Ist dieser „fiktive Montag“ (schriftlich) festgelegt oder variabel?
Z.B. 5 Tage Woche und ein Tag frei, je nach betriebl. Notwendigkeit
Jetzt kommt Weihnachten (steht ja wirklich vor der Tür )
und der Arbeitnehmer X müsste in dieser Woche 6 Tage arbeiten,
weil 1. und 2. Weihnachtsfeiertag auf einen Donnerstag und
Freitag fällt - also von Montag bis Mittwoch und am Samstag.
Ne 4 (Mo, Di, Mi, Sa)!
Der Arbeitgeber Z und Kunde Y wollen dem X aber keinen freien
Tag gewähren, weil sie der Meinung sind, das wären die 1. und
2. Weihnachtsfeiertage.
Was passiert denn Ostern (also Ostermontag) ?
Stünde X nicht doch ein freier Tag extra zu?
Aber selbst bei der Osterkonstruktion sind lediglich 5 Tage (Di - Sa) zu arbeiten
der „fiktive Montag“ wäre in diesem Fall nicht festgelegt worden … weder schriftlich noch mündlich.
aber feiertage werden doch wie arbeitstage berechnet?! oder habe ich da was falsch verstanden? d.h. bei einer 5 Tage woche wie in meinem Bsp. wären es 7 Stunden pro Tag - auch am 1. und 2. Feiertag
was am Ostermontag passieren würde, wäre wahrscheinlich das der freie tag „zufällig“ auf den montag gelegt werden würde … das wäre dann halt pech
mir geht´s um die 2 Feiertage hintereinander und die Frage, ob in meinem Bsp. ein Feiertag als Freier Tag und der andere als „Arbeitstag“ gelten würde?