Hallo ich arbeite in einem friseurbetrieb 5 Tage bei 42 Stunden die Woche.ich habe meinen regulären freien Tag immer montags.am Dienstag war ich ganz normal arbeiten.Mittwoch habe ich mich krank gemeldet weil ich einen magen-darm infekt habe und bin bis einschließlich Samstag krank geschrieben.meine Frage ist jetzt, muss ich am montag unaufgefordert bei der Arbeit erscheinen, oder habe ich am montag normal frei? Meines Erachtens hätte ich normal frei, habe mich schließlich nicht erholt während ich die kloschüssel geküsst habe…
als ich im Salon angerufen habe um bescheid zu geben wie lange ich krankgeschrieben bin, sagte ich zu meiner salonleitung dass wir uns dann Dienstag sehen.daraufhin gab es keinen wiederspruch von ihr. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Hallo,
ich verstehe es so:
Sie haben eine normale 5-Tage-Arbeitwoche. Die freien Tage sind Montag und Sonntag.
Auch wenn dies vermutlich nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, ist dieser Ablauf „vertraglich“ vereinbart (d.h. Vertrag = zwei übereinstimmende Willenserklärungen). Sprich: Sie und Ihr Arbeitgeber praktizieren dies seit x-Monaten oder x-Jahren. Korrekt?
Oder Sie haben einen wechselnden Wochenarbeitsplan. Dann sollten Sie sich beim AG unaufgefordert melden und nach Ihren Einsatztagen fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ganz korrekt, Montag frei wie immer und Dienstag
wieder Arbeitseinstieg. Krank muß nicht nachgearbeitet werden ! Gute Besserung LG
Hallo,
wenn Du Montag immer frei hast, dann hast Du auch Montag frei wenn Du krank warst.
Krank zählt wie gearbeitet.
Allerdings: Du bist verpflichtet Dich ab dem ersten Tag, wo Du wieder gesund bist, Dich beim Arbeitgeber gesund zu melden. Das ist in Deinem Fall der Sonntag. Da aber Euer Betrieb So. geschlossen hat. Musst Du Mo. anrufen, dass Du wieder gesund bist und wie geplant Di. Zu Arbeit kommst.
Wenn Du Mo. zu Arbrit ran gezogen werden solltest, dann sind es Überstunden.
VG
Hallo,
wenn Du Montag immer frei hast, dann hast Du auch Montag frei wenn Du krank warst.
Krank zählt wie gearbeitet.
Allerdings: Du bist verpflichtet Dich ab dem ersten Tag, wo Du wieder gesund bist, Dich beim Arbeitgeber gesund zu melden. Das ist in Deinem Fall der Sonntag. Da aber Euer Betrieb So. geschlossen hat. Musst Du Mo. anrufen, dass Du wieder gesund bist und wie geplant Di. Zu Arbeit kommst.
Wenn Du Mo. zu Arbeit ran gezogen werden solltest, dann sind es Überstunden.
VG
Am einfachsten ist es bei d. Chefin nachzufragen.
D. erspart unnötigen Ärger.
Voraussgesetzt nat., d. Sie sich wieder gesund genug fühlen f.d. Arbeit.
Ansonsten müßten sie ihr auf jeden Fall sagen, d. sie am
Mo nochmal zum Arzt gehen.
Guten Tag,
wenn Sie immer von Dienstag bis Samstag arbeiten und dienstags krank waren, müssen Sie natürlich nicht nacharbeiten. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Gruß
Martin
ja das ist schon richtig, wir haben alle unseren frei immer am selben Tag und das schon seit einem knappen Jahr,also seit dem ich dort arbeite.die dienstpläne werden auch immer 4 Wochen im vorraus erstellt.ich kenne das auch so nicht, dass der freie Tag nun einfach gestrichen wird,ist auch nicht der erste Betrieb in dem ich arbeite. Es gibt meines Erachtens auch keinen Grund dazu.das wäre ja wie eine Bestrafung dafür, dass ich krank war…
Hallo,ich verstehe es so:
Sie haben eine normale 5-Tage-Arbeitwoche. Die freien Tage
sind Montag und Sonntag.
Auch wenn dies vermutlich nicht im Arbeitsvertrag geregelt
ist, ist dieser Ablauf „vertraglich“ vereinbart (d.h. Vertrag
= zwei übereinstimmende Willenserklärungen). Sprich: Sie und
Ihr Arbeitgeber praktizieren dies seit x-Monaten oder
x-Jahren. Korrekt?
Oder Sie haben einen wechselnden Wochenarbeitsplan. Dann
sollten Sie sich beim AG unaufgefordert melden und nach Ihren
Einsatztagen fragen.Mit freundlichen Grüßen
Hallo mizou,
nach Deiner Schilderung finde ich es richtig, dass es am Dienstag wieder weiter geht mit der Arbeit. Bei uns hier haben die Friseure Montags sogar allgemein geschlossen.
Wenn die Mitteilung „Dienstag bin ich wieder da“ unwidersprochen blieb, müsste das auch in Ordnung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
Hallo,
auch hier kommt es auf die Vertragslage an: Ich nehme an, dass in Ihrem Arbeitsvertrag die 42 Wochenstunde genannt ist, aber keine Verteilung dieser 42 Stunden auf die einzelnen Wochentage. Die Verteilung hat, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, der Arbeitgeber über sein Weisungsrecht vorzunehmen. Weitere Unterstellung:
Ihr Arbeitgeber hat die Lage Ihre Arbeitszeit von Dienstag bis Samstag bestimmt und auch, dass der Montag für Sie arbeitsfrei ist. Wenn das so richtig ist gilt Folgendes:
Sie zeigen Ihrem Arbeitgeber das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit an;
Sie erscheinen Dienstags wieder zur Arbeit (dem Arbeitstag der dem Ende Ihrer Areitsunfähigkeit folgt) = danach haben Sie meines Ermessens (wenn meine Unterstellungen zutreffen) alles richtig gemacht.
Der Arbeitgeber hat Sie ja „fest“ in seinem Organisationsplan von Di-Sa.
Sollten meine Unterstellungen nicht zutreffen, fragen Sie bitte noch einmal an.
MfG
FKR
Hallo,
geh einfach am Dienstag wieder arbeiten. Nicht mal die Salonleitung hat damit ein Problem.
Gruß
U.Daniel
Wenn dein regulärer freier Tag der Montag ist, dann ändert auch eine Krankheit daran nichts. Du musst erst am Dienstag wieder zur Arbeit. Das ist eindeutig.
Gruß Ally
Hallo,
du hast am Montag normal frei. Freie Tage werden nicht mit Krankheitstagen verrechnet. Wen du am Montag krank gewesen wärst, wäre es ja auch dein Pech gewesen und du hättest den freien Tag nicht nachholen können.
ich habe meinen regulären freien Tag immer
montags.am Dienstag war ich ganz normal arbeiten.Mittwoch habe
ich mich krank gemeldet
und bin bis einschließlich Samstag krank geschrieben.
muss ich am montag unaufgefordert bei der
Arbeit erscheinen, oder habe ich am montag normal frei?
Hallo mizou,
kommt darauf an wie die AZ im Betrieb, in ihrem Arbeitsvertrag oder einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt ist!? (mein friseur hat regelmässig montags geschlossen, das halte ich für am besten)
Krank ist Krank und wird durch Lohnfortzahlung ausgeglichen und hat, soweit es keine andere Regelungen (schriftlich) gibt, nichts mit der AZ-Regelung zu tun.
Im Netz finden sich allerdings Meinungen von Beschäftigten wieder, die meinen, dass eine Verrechnung möglich ist - ich teile das nicht.
Ob sich das aber für Sie in Ihrem Betrieb durchsetzen lassen wird, halte ich allerdings für problematisch für Ihr Arbeitsverhältnis.
Hilfreich wäre, wenn sich mehr Beschäftigte der Branche in Gewerkschaften organisieren um gemeinsam bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
LG
pleitier
Wenn der Montag generell der freie Tag ist, müssen sie auch erst Di wieder arbeiten. Zumal die Chefin ja nichts anderes erwähnt hat.