Im Handelarbeitet man von Montag bis Samstag mit einem variablen freien Tag.
Wenn man am Montag und Dienstag krangeschrieben ist, darf der Arbeitgeber am Dienstag dann einern freien Tag geben? Dann müsste man von Mittwoch bis Samstag arbeiten. Wenn er am Montag u. Dienstag krank einträgt und Mittwoch z.B. frei, hat man genausoviele Stunden in dieser Woche an Arbeitszeit wie vorher beschrieben. Ist das also korrekt?
Oder gibt es irgend eine Regelung die vorschreibt bei wieviel Arbeitstagen in der Woche ein freier Tag gegeben werden muss?
Hallo,
gesetzlich kann man im Handel an 6 Tagen (=Montag bis Samstag) und bei Sonntagsöffnungen auch noch Sonntags zur Arbeit herangezogen werden.
Man müsste also schon wissen, wo die beschriebene Einschränkung („5-Tage“-Regel) steht, im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, welchen Wortlaut sie hat und dann kann man sich Gedanken machen, wie sie auszulegen ist.
VG
EK
Wenn die Arbeitsunfähigkeit laut Attest für Montag und Dienstag bestand,so sind diese beiden Tage auch nach dem Lohnfortzahlungsgesetz zu bezahlen.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit laut Attest für Montag und
Dienstag bestand,so sind diese beiden Tage auch nach dem
Lohnfortzahlungsgesetz zu bezahlen.
Wonach?
Ich kenne kein Lohnfortzahlungsgesetz, allerdings steht im Entgeltfortzahlungsgesetz, oder, wie es korrekt heißt, im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall sinngemäß, dass bei einer Erkrankung das Entgelt so bezahlt werden muss, wie es ohne Erkrankung bei Arbeitsfähigkeit gezahlt worden wäre.
Wenn nun eine Abrechung nach geleisteten Arbeitsstunden erfolgt, und der Dienstag ein unbezahlter Tag ist, da dort nicht gearbeitet würde, weil er bei einer bspw. rollenden Woche gerade der zweite freie Tag in einer Woche ist, warum sollte der Arbeitgeber dann zur Zahlung verpflichtet sein?
Hallo
Gab es vor Eintritt der AU einen Dienstplan? Wie hätte der AN arbeiten müssen.
Begrüßung und Verabschiedung wäre übrigens nett…
Gruß,
LeoLo