Hallo alle zusammen,
mal folgende Frage: Arbeitnehmer hat an einem regulären Wochentag frei (auch mehrere hintereinander), also KEIN beantragter Urlaub, kein Ersatztag für z.B. gearbeiteten Samstag. Nun braucht der Arbeitgeber den besagten Arbeitnehmer wegen eines Notfalles (dringender Auftrag) schnell und dringend.
In welchem Zeitrahmen muss der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen können? Gibt es da sowas wie ne gesetzliche Regelung? Wenn ja, wo finde ich die???
Kat
dankt „wie´d Sau“ für schnelle Antworten!
Hallo Kat,
Nun braucht der Arbeitgeber den besagten Arbeitnehmer
wegen eines Notfalles (dringender Auftrag) schnell und
dringend.
In welchem Zeitrahmen muss der Arbeitnehmer zur Verfügung
stehen können?
Was meinst du mit Zeitrahmen? Wie schnell der Arbeitnehmer Bademantel abgelegt, Arbeitsklamotten angelegt und auf Arbeit/zum Einsatz gesprintet ist? Oder wie lange er dann Dienst machen muss?
Wenn er frei hat und keine Rufbereitschaft vereinbart ist, dann braucht der AN nicht mal ans Telefon gehen. Und dann wird der AG halt so lange warten müssen wie es dauert bis der AN vor Ort sein kann. Wenn Rufbereitschaft vereinbart ist und er gerade Rufbereitschaft hat, dann siehts nochmal anders aus.
MfG
Freier Tag - Frage dazu
Hallo,
AG kann immer Überstunden anweisen, auch ohne vertragliche Regelungen. In meinen Verträgen ist geregelt, dass hierfür Freizeit oder Geld gewährt wird. Letztlich also wird der freie Tag verschoben.
Was ist nun, wenn der MA „unaufschiebbare“ Termine hat? Gibts da ne genaue Definition? Also, wann kann der AG anweisen, wann kann der Mitarbeiter ablehnen?
Gruss
T.
Hallo Xolophos,
Was meinst du mit Zeitrahmen? Wie schnell der Arbeitnehmer
Bademantel abgelegt, Arbeitsklamotten angelegt und auf
Arbeit/zum Einsatz gesprintet ist?
Im Grunde genau das.
Wenn er frei hat und keine Rufbereitschaft vereinbart
ist, dann braucht der AN nicht mal ans Telefon gehen. Und dann
wird der AG halt so lange warten müssen wie es dauert bis der
AN vor Ort sein kann. Wenn Rufbereitschaft vereinbart ist und
er gerade Rufbereitschaft hat, dann siehts nochmal anders aus.
Gehen wir mal davon aus, dass Rufbereitschaft vereinbart ist in einer Betriebsvereinbarung bzw. dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Der andere Fall würd mich aber auch interessieren, wie es ist, wenn dem halt nicht so ist; also wenn zwar bekannt ist, dass das bei der Arbeit vorkommen kann, und von allen (auch dem einen AN) stillschweigend immer anerkannt und eingehalten wurde, aber nicht die Regel ist.
Hoffe das war jetzt halbwegs verständlich?
Gruss
kat
Hallo
Gehen wir mal davon aus, dass Rufbereitschaft vereinbart ist
in einer Betriebsvereinbarung bzw. dem jeweiligen
Arbeitsvertrag.
Oh schön, dass mans schon erfährt.
Und was genau ist zur Rufbereitschaft bzw. dem Zeitrahmen dabei vereinbart? Schon mal im voraus: Es gibt keine konkrete Regelung (z.B. in nem Gesetz) dazu. Das sollte anpassbar sein z.B. nach Tätigkeit/ Einzugsgebiet und u.U. auch Tageszeit.
Der andere Fall würd mich aber auch interessieren, wie es ist,
wenn dem halt nicht so ist; also wenn zwar bekannt ist, dass
das bei der Arbeit vorkommen kann, und von allen (auch dem
einen AN) stillschweigend immer anerkannt und eingehalten
wurde, aber nicht die Regel ist.
Da hab ich doch schon drauf geantwortet. Der AG wird sich gedulden müssen, wenn er einen aus dem Frei holt. Wenn keine Rufbereitschaft vereinabrt ist, dann kann er nicht erwarten, dass man alles hinschmeißt und springt.
MfG
Servus,
sorry, bin ein bisschen spät dran… aber Feedback muss sein…
Oh schön, dass mans schon erfährt. 
Warum denn so schnippisch? Ich sagte ja, gehen wir davon aus…
Schon
mal im voraus: Es gibt keine konkrete Regelung (z.B. in
nem Gesetz) dazu.
Ja also, geht doch… mehr wollte ich doch im Grunde gar nicht wissen…
Da hab ich doch schon drauf geantwortet. Der AG wird sich
gedulden müssen, wenn er einen aus dem Frei holt. Wenn keine
Rufbereitschaft vereinabrt ist, dann kann er nicht erwarten,
dass man alles hinschmeißt und springt.
alles klar…
greeZ
Kat