Hallo,
wenn man ein freies Grundstück findet, dass man evtl. bebauen möchte - wo kann man den Besitzer ausfindig machen?
Freue mich über Hilfe.
Danke,
Sonja
Hallo,
wenn man ein freies Grundstück findet, dass man evtl. bebauen möchte - wo kann man den Besitzer ausfindig machen?
Freue mich über Hilfe.
Danke,
Sonja
Hallo,
wenn man ein freies Grundstück findet, dass man evtl. bebauen
möchte - wo kann man den Besitzer ausfindig machen?
Am Einfachsten ist es, mal bei den Nachbarn mal zu klingeln und nachzufragen.
Eine Frage bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung kann auch hilfreich sein.
Am sichersten ist es, diese Frage beim zuständigen Katasteramt zu stellen. Die - hier immer wieder - ungeklärte Frage ist, ob Du dort die gewünschte Auskunft bekommst. Die kriegt nur jemand, der ein „berechtigtes Interesse“ hat. Und an dieser Frage scheiden sich auch in diesem Forum die Geister.
Gruß
Jörg Zabel
Vielen dank
Vielen Dank für die Tips.
Dann werde ich mal die verschiedenen Infostellen abklappern - am Ende werde ichs hoffentlich wissen.
Grüße
Sonja
Hi
zu stellen. Die - hier immer wieder - ungeklärte Frage ist, ob
Du dort die gewünschte Auskunft bekommst. Die kriegt nur
jemand, der ein „berechtigtes Interesse“ hat. Und an dieser
Frage scheiden sich auch in diesem Forum die Geister.
als ich vor 20 Jahren auf dem Vermessungsamt in BaWü meine Ausbildung gemacht habe, war das Kaufinteresse an einem Grundstück ganz klar NICHT für ein „berechtigtes Interesse“ ausreichend. Das kann inzwischen und in anderen Bundesländern anders geregelt sein, allerdings würde das bedeuten, dass Grundstücksmakler bei den Kataster/Grundbuchämtern Schlange stehen würden.
Im Internet findet man z.B. auch das hier:
[zitat]
Bloße Neugier begründet kein berechtigtes Interesse.
Ein berechtigtes Interesse hat z.B.:
* wer in konkreten Kaufverhandlungen steht
* wer privatrechtliche Ansprüche geltend machen will
* ein Grundstücksnachbar
* derjenige, bei dem ein Grundstückseigentümer/ Käufer einen Beleihungsantrag gestellt hat
[/zitat]
Quelle www.solingen.de
Wer allerdings noch nicht mal weiß WER der Eigentümer ist, kann somit auch in keinen konkreten Kaufverhandlungen stehen! Somit bleibt lediglich der Weg über die Nachbarn oder die Gemeindeverwaltung.
Grüße
Hallo Wolfgang,
als ich vor 20 Jahren auf dem Vermessungsamt in BaWü meine
Ausbildung gemacht habe, war das Kaufinteresse an einem
Grundstück ganz klar NICHT für ein „berechtigtes Interesse“
ausreichend. Das kann inzwischen und in anderen Bundesländern
anders geregelt sein,
Genau das ist es, was ich meinte. Die Auslegung, was „berechtigtes Interesse“ ist, und was nicht, scheint (auch) vom jeweiligen Gegenüber bei der Behörde abhängig zu sein. Bzw. von dessen Abwägung des „berechtigten Interesses“. Ich habe es schon so und auch so erlebt …
Gruß
Jörg Zabel
Hi Jörg,
Bzw. von dessen Abwägung des „berechtigten Interesses“. Ich
habe es schon so und auch so erlebt …
wow… das hätte ich jetzt so nicht gedacht.
Grüße
Hallo Sonja,
Mein Tip ist auch das Stadtarchiv, ich hoffe Du liest das noch. Dort gilt auch Geschichtsinteresse als berechtigtes Interesse und man erfährt oft aus den Akten und Croniken ev. Bauplänen einiges über die Besitzer bis ca. 1950 oft hilft das mit ein bischen Googlen weiter. Lohnt aber nur bei echtem Interesse da zeitaufwendig und auch nicht gratis.
mfg
Gefunden!
Vielen Dank,
im kleinen Dorf findet man scheinbar immer jemand, der was weiß 
Ganz kostenlos. Da hatte ich wohl eine Menge Glück - wobei mit dem Grundstück an sich: Pech. Nicht zu verkaufen!
Aber für die kommenden Fälle weiß ich Bescheid.
Vielen Dank.
Sonja