Hallo,
Muss er sich für die zwischenzeit Arbeitslos melden,
nein
…wenn er sich einfach nirgendswo
meldet/geht das überhaupt?
ja
was wäre in seinem Fall die klügste vorgehensweise auch
bezogen auf spätere Bewerbungen?
beim Ziel Weltreise kann man sich das nicht aussuchen, s.u. § 15 und 16
gibt es einen unterschied zwischen Arbeitssuchend und
Arbeitslos?
ja, guck
§ 15 (SGB III) Ausbildung- und Arbeitsuchende
Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.
§ 16 Arbeitslose
(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
-
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
2.
eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
3.
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
(2) Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.
Gruß
Otto