Freies Jahr nach ABI muss man sich Arbeitslos meld

Hallo,
jemand hat im Mai 2011 sein G9 Abitur in Bayern absolviert und möchte anschließend ein Jahr (kein öffentliches Auslandsjahr) auf Weltreise. Im Herbst 2012 möchte er zu Studieren beginnen.Muss er sich für die zwischenzeit Arbeitslos melden, bzw. welchen Status hat er, wenn er sich einfach nirgendswo meldet/geht das überhaupt?
was wäre in seinem Fall die klügste vorgehensweise auch bezogen auf spätere Bewerbungen?
gibt es einen unterschied zwischen Arbeitssuchend und Arbeitslos?

Vielen Dank

Gruß Niberla

Hallo,

niemand muss sich arbeitslos melden, wenn er nicht auch arbeiten will, und umgekehrt bekommt man die Vorteile des Status als Arbeitsloser auch nur dann, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. D.h. das wird hier sowieso nichts.

Wichtig wäre die Frage der Klärung der Krankenversicherung, die aber bei Weltreise ja ohnehin durch einen Auslandskrankenschutz abzudecken wäre.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Die Meldung Arbeitsuchend könnte dann für die Berufsberatung interessant werden, wenn die Person deren Beratungsmöglichkeiten nutzen wollte.

Auch für eine eventuelle Stellenvermittlung wäre es sinnvoll.
Bedingung: Die Person muss an ihrem gemeldeten Wohnort auch täglich erreichbar sein.

Die finanzielle Unterstützung sei aufgrund der bishrigen Fargestellung mal als gesichert ( Spareinlagen / elterliche Unterstützung…o.ä. ) anzunehmen.

In hinsicht auf dieses Brett beschreibt _ " Arbeitsuchend " _ den Wunsch, auch behördliche Hilfe bei der Findung nach einer Arbeit / Ausbildung etc. in Anspruch nehmen zu wollen.

_ Arbeitslos _ beschreibt weiterleitend den momentanen Status der Person. ( Also u.A. keiner geregelten Beschäftigung über 14,9 h / Monat nachgehend und somit für den Arbeitsmarkt theoretisch verfügbar. Schule / Studium sind auch Tätigkeiten in dem Sinne.

Die geplante ortsabwesenheit relativiert o.g. Grundvorraussetzungen jedoch.

Daher wäre es eher eine Frage für das Versicherungsbrett. ( z.B.:
Krankenversicherung…etc. )

mfg

nutzlos

Hallo,

Muss er sich für die zwischenzeit Arbeitslos melden,

nein

…wenn er sich einfach nirgendswo
meldet/geht das überhaupt?

ja

was wäre in seinem Fall die klügste vorgehensweise auch
bezogen auf spätere Bewerbungen?

beim Ziel Weltreise kann man sich das nicht aussuchen, s.u. § 15 und 16

gibt es einen unterschied zwischen Arbeitssuchend und
Arbeitslos?

ja, guck
§ 15 (SGB III) Ausbildung- und Arbeitsuchende
Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.
§ 16 Arbeitslose
(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
2.
eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
3.
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

(2) Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.

Gruß
Otto