hallo,
angenommen man macht eine webseite/aktion, die sich zum ziel gesetzt hat, z.b. das sich ostfriesland aus dem deutschen bund löst und sich neutral nach vorbild der schweizer erklärt.
ein weiteres ziel ist, west- & ostfriesland wieder zu vereinigen.
nachdem eine demokratie unfähig ist, sich selbst zu helfen wird ein ähnlich demokratisches system wie wir es kennen eingeführt, nur mit dem unterschied das, wenn not am mann ist(wie bei uns) ein vom volk gewählter held gegen alle lobbys für eine bestimmte zeit(z.b. 1 jahr) sämtliche nötigen reformen durchdrückt…
das ganze im bürgerbegehren-style…
bekommt man da probleme mit dem verfassungsschutz?
oder wie ist das??
wer-weiss-was??
gruß
rasta