Freies mehrmontagiges Projekt-mehrere Rechnungen?

Eine freie Redakteurin bearbeitet ein mehrmonatiges Projekt zu einem Pauschalpreis. Im Vertrag steht: die Redaktion stellt eine Rechnung. Ist es legitim, zu Beginn eine Rechnung zu- sagen wir mal einem Drittel des Vertrages - zu stellen, um die entstehenden Unkosten decken zu können und den Rest zum Ende des Auftrags?

Hallo

Zahlungsmodalitäten inkl. Fälligkeit sollten doch im Vertrag geregelt sein? Sind diese 5 Wörter alles, was vertraglich dazu vereinbart ist?

Gruß,
LeoLo

Servus,

Zahlungsbedingungen werden üblicherweise vor Vertragsabschluss ausgehandelt; das hat damit zu tun, dass vor Abschluss des Vertrages jede der Parteien etwas von der anderen haben will, und sich dieses durch Verhandeln zusammenführen lässt.

Jetzt steht im Vertrag zwar etwas ziemlich Curioses, aber man kann immerhin vermuten, dass gemeint ist: „die Redaktion erstellt eine Gutschrift“. D.h. es ist vertraglich vereinbart, dass nicht der Freie abrechnet, sondern die Redaktion. Und nicht mit Abschlagszahlungen oder Milestones, sondern mit insgesamt einer Gutschrift. Jo, und diese Vereinbarung ist von beiden Parteien einzuhalten.

Bleibt dem Freien also bloß die Möglichkeit, zu betteln. Macht sich nicht immer gut.

Schöne Grüße

MM