Freiflächen und Gemeinschaftseigentum, welches Gesetz zur Regelung?

Hallo, ich hätte mal eine Frage zum Thema Gemeinschfatsflächen. Es handelt sich Hausbesitzer in einer Reihenhaussiedlung. Zu den Reihenhäusern gehört eine Gemeinschaftsfläche (sogenannte Frei- und Gebäudeflächen) als Zugang zu den Garagen, die jeden Hausbesitzer zum gleichen Teil gehört. Über die weitere Nutzung der Freiflächen auf diesen Gemeinschaftsgrundstück gibt es regelmäßig Unstimmigkeiten. Welches Recht wird in so einem Szenario angewendet. Es gibt ja z.B. das sog. WEG-Recht (Wohnungseigentumsgesetz). Wird das automtaisch angewendet? Wenn nein, welche Voraussetzungen müssten dafür geschaffen werden. Welches Recht würde ggf. anderweitig greifen. Kann ja nicht sein, dass es sich hier um einen rechtsfreien Raum handelt, der nicht gereglt werden kann. Im Notarvertrag steht außer dem Besitzanteil jedenfalls nichts. Grüße und Danke im Voraus

Auch hier gilt das WEG. Über die Nutzung oder Nichtnutzung der Gemeinschaftsflächen kann nur gemeinsam beschlossen werden.
Sie gehören doch allen zu gleichen Teilen.
Also Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit erforderlich wenn einzelne Miteigentümer die Flächen für eigene Zwecke nutzen wollen.

MfG
duck313

Hallo,
mal zeitlich zurueck schauen,
wann wurde ueber die Nutzung beschlossen
was wurde
wer haelt sich jetzt nicht dran.
Vielleicht gibt es einen Beschluss schon aus der Vergangenheit.
Sonst kann man auch einen neuen Beschluss herstellen

@Helmut_Taunus: Es gibt einen Beschluss, allerdings halten sich einige regelmäßig nicht daran. Deswegen würde ich ja gerne wissen, welches Gesetz man (dagegen) anwenden kann. Wenn duck313 Recht hat, scheint -auch wenn nichts unmittelbar darüber irgendwo vermerkt- das WEG Recht Anwendung zu finden. Nun ist die Frage, ob auch ein einzelner Besitzer, notfalls vor Gericht, gegen das Fehlverhalten vorgehen kann…

Hallo,
Besitzer nicht, aber ein Eigentuemer eines Anteils an der WEG Wohnungseigentuemergemeinschaft