Freigabe aus Inso

Hallo,

was bedeutet Freigabe aus Insolvenzbeschlag und welche juristischen Folgen hat das ??

Theo

Hallo Theo!

Die Frage ist recht allgemein gestellt, daher kann ich auch nur allgemein antworten.
Also: Die Freigabe aus der Insolvenzmasse bedeutet, dass ein bestimmter Gegenstand, der vom Insolvenzgericht bzw. dem von diesem beauftragten Insolvenzverwalter zum Zwecke der Verwertung beschlagnahmt wurde wieder freigegeben wurde, das heisst wieder veräußert werden darf. Zunächst einmal wird der gesamte Besitz des Insolvenzschuldners mit einem Verfügungs- und Veräußerungsverbot belegt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, damit diese Gegenstände irgendwie verwertet werden können und mit dem Erlös die Gläubiger befriedigt werden. Die Freigabe bedeutet dann demgemäß das Gegenteil, das heißt, dass über diesen Gegenstand wieder verfügt werden darf.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt:smile:

LG
Anja

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Hallo Anja,

zuerst einmal möchte ich für die Antwort danken.

Was mir an der Sache nicht klar ist:

in dem Grundbuch sind Gläubiger eingetragen. Ein Verwertungserlös ist nicht zu erwarten, demzufolge wurde diese Immobilie durch den Insolvenzverwalter wieder freigegeben.

Kann nun der oder die entsprechenden Gläubiger unabhängig vom Insolvenzverfahren betreiben, obwohl diese Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet haben ?

…oer gilt die übliche Regelung, wonach es eine Zwangsvollstreckung neben dem Insolvenzverfahren regelmäßig nicht geben darf ?

Gruß
Theo