Freigabebeschluss-trotzdem umbuchung

ich würde gern wissen wie ich mich verhalten soll wenn meine bank trotz freigabebeschluss meinen restlohn umbucht zur sicherstellung einer pfändung.(der freigegebene betrag wurde nicht überschritten). herzlichen dank!!

Gem. § 850c und d ZPO gibt es bei Lohnpfändungen Grenzen. Wenn die ignoriert werden von Seiten der Bank, kann man sich nur da beschweren. Bei Sozialleistungen hat man 14 Tage Zeit, diese bar abzuholen. Aber da es wohl Lohn war, ist wichtig, ob Unterhalt bei der Pfändung eine Rolle spielte oder nicht. Wenn eine Beschwerde bei der Bank nichts fruchtet, bleibt nur das Amtsgericht oder evtl. der Verbraucherschutz. Alleine die Androhung nutzt oftmals, man muß allerdings im Recht sein. Am besten eine schriftliche Begründung der Bank mitgeben lassen, wann warum wieviel nicht ausgezahlt weurde. gruss Stefan.

Hallo,

die Bank weiß ja nicht dass sie den Betrag nicht umbuchen darf. Du brauchst eine gerichtliche Verfügung, welche Dir das bestätigt. Diese erhälst Du beim Amtsgericht in der Regel beim Rechtspfleger. Diese Verfügung ist kostenlos. Die Verfügung musst Du bei der Bank vorlegen. Es ist wie immer bei Ämtern, es zählt der Zeitraum, an dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkend kann kein Geld gefordert werden.

Wenn der Freigabebeschluß nicht von einer Behörde stammt ist sie nichtig. Daher zum Amtsgericht und so schnell als möglich den Antrag stellen. Danach SOFORT zur Bank und dort gegen eine Bescheinigung abgeben - WICHTIG - Bescheinigung von der Bank, mit Datum und Unterschrift. Nachfragen, ob die Person, welche die Bescheinigung entgegen nimmt, auch unterzeichnungsberechtigt ist.

Dann sollte wieder alles ok sein.

Ich hoffe, dass ich Dir weiter helfen konnte.

Gruß - Manfred

doch,der freigabebeschluss existiert schon länger und hat nie probleme gemacht. ich konnte immer bis zum freibetrag problemlos verfügen. das ist ja genau das,was mich nun verwirrt. die bank hat alles und bucht aus heiterem himmel um.

dann hilft nur ein Gespräch mit der Bank. Wenn es sich um einen Bankfhler handelt, dann muss die Bank den Betrag zurück buchen. Wir aber schwierig dass der Bank nachzuweisen.

naja…die bank muss doch aber den beschluss beachten? ich habe ihn ja auch hier vor mir liegen,genau wie die bank. es hat ja die letzte zeit auch problenlos geklappt. herzlichen dank vorab für die hilfe!

dann hilft nur ein Gespräch mit der Bank. Wenn es sich um
einen Bankfhler handelt, dann muss die Bank den Betrag zurück
buchen. Wir aber schwierig dass der Bank nachzuweisen.

ich ahbe auch die aktenzeichen vom beschluss und von der umbuchung gecheckt. es handelt sich genau um diese pfändung. es ist wirklich ärgerlich. das kindergeld auf dem konto ist auch gesperrt,ich habe null verfügungsmöglichkeit.tel. versuch zur klärung-fehlanzeige. deshalb m,eine frage hier,um zu wissen wie ich mich verhalten kann. :Gem. § 850c und d ZPO gibt es bei Lohnpfändungen Grenzen. Wenn

die ignoriert werden von Seiten der Bank, kann man sich nur da
beschweren. Bei Sozialleistungen hat man 14 Tage Zeit, diese
bar abzuholen. Aber da es wohl Lohn war, ist wichtig, ob
Unterhalt bei der Pfändung eine Rolle spielte oder nicht. Wenn
eine Beschwerde bei der Bank nichts fruchtet, bleibt nur das
Amtsgericht oder evtl. der Verbraucherschutz. Alleine die
Androhung nutzt oftmals, man muß allerdings im Recht sein. Am
besten eine schriftliche Begründung der Bank mitgeben lassen,
wann warum wieviel nicht ausgezahlt weurde. gruss Stefan.

Hallo,
sorry, leider nicht so mein Themenbereich. Trotzdem viel Erfolg bei Deiner Anfrage…

Sehr geehrter Anfragender,

für mich stellt sich die Frage, was Sie unter Freigabebeschluss verstehen.
Sie sollten sich aber auf jeden Fall mit Ihrer Bank in Verbindung setzen.
Wenn Sie mit einem Freigabebeschluss meinen, dass Sie mit dem Gläubiger eine Einigung treffen konnten, wird wohl die vom Gläubiger ausgestellte Rücknahme der Pfändung noch nicht eingegangen sein.
Gleichfalls-falls mehrere Pfändungen bestehen/bestanden, sind mit dem Auftauchen einer „neuen“ Pfändung gleichfalls auch alle vorher getroffenen Vereinbarungen mit den Gläubigern hinfällig und müssen neu ausgehandelt werden. In dem Fall müssen Sie sich mit den anderen Gläubigern ebenfalls in Verbindung setzen.

Abschliessend ist die Bank verpflichtet, jeden Geldeingang auf die Verwendung zur Tilgung der Schuld hin zu überprüfen. Entsprechend müssen Sie sonst der Bank nachweisen (beispielsweise über entsprechende Nachweise), dass es sich um Gelder handelt, die Sie zur Lebensführung bzw. Existenzsicherung benötigen.

Grüße

mit kenntnis über die pfändung habe ich beim gericht einen beschluss erhalten,in welchem steht das ich bis zu summe xxx frei über mein guthaben verfügen darf und es nicht gepfändet werden darf. dieser beschluss wurde bis heute immer beachtet. neue pfändung liegt nicht vor.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich vermute, dass die das nicht dürfen.
Aber warte noch ein paar andere Antworten ab oder frag mal im Jura/Recht Bereich nach.

Sprich Deinen Kundenberater darauf an und weise ihn auf den Fehler hin. Wenn das nichts hilft, dann nimm Dir einen Anwalt zu Hilfe.

ja das wird der weg sein den ich morgen als erstes gehe!! vielen dank für die tips!!

Sprich Deinen Kundenberater darauf an und weise ihn auf den
Fehler hin. Wenn das nichts hilft, dann nimm Dir einen Anwalt
zu Hilfe.

Hallo nilsfinnben,
ich kann hier nicht weiterhelfen,
der Vorgang ist komplex und nur bei Sichtung der Unterlagen zu beurteilen. Lass Dir doch von Deinem Kundenberater eine Begründung aushändigen.

MfG
alpenfloh

meiner meinng nach ist am wirksamsten : persönlich zur bank gehen, filialleiter verlangen, beschluss zeigen, mißstand nennen, freundlich aber bestimmt auf sein recht pochen und das dir zustehende verlangen. wenn die bank uneinsichtig ist, schriftliche bestätigung verlangen und (mit oder ohne) dann zum rechtsanwalt, zur verbraucherzentrale oder zum ombudsmann (einfach googeln wenn was nicht bekannt sein sollte…) mehr geht nicht…

hallo,

nun ja, wenn du der meinung bist, im recht zu sein, und das auch darlegen kannst, dann mit der bank in verbindung setzen und auf das recht pochen, minestens aber mal nachdrücklich erkundigen, warum die bank sich so verhält, wie sie sich verhält.

saludos, borito

Sorry, kann ich leider nicht beantworten

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
ich fürchte, dass ich Ihr Problem nicht vestehe. Können Sie mir weitere Informationen zukommen lassen?
Danke

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.