Freigang im Strafvollzug - Fall Uli Hoeneß

Liebe WWW-Gemeinde, 

ich habe eine Frage, die das aktuelle Thema der Presse „Freigang von Uli Höhneß“ betrifft. 

Warum bzw. auf welcher Rechtsgrundlage kann Uli Höhneß bereits jetzt tagsüber die JVA verlassen (Ausgang)? Gilt hier §11 StVollzG? Wenn ja, wann kann dieser Paragraph bzw. bei welchen Straftaten eher bzw. bei welchen eher nicht Anwendung finden? Sollte dieser Paragraph hier nicht greifen, freue ich mich auf Korrektur :smile:

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße sowie alles Gute für 2015!

Gruß Daniel und nochmals Danke!

Hallo
Das ist das Vorrecht der Prominenz und schreit nach großer Ungerechtigkeit . Die Reichen dürfen das und Otto Normalverbraucher schmort in der Zelle .
viele Grüße  noro

…, mag sein, aber dafür muss es eine Rechtsgrundlage geben und die interessiert mich! Gruß Daniel

Hallo!

Warum bzw. auf welcher Rechtsgrundlage kann Uli Höhneß bereits
jetzt tagsüber die JVA verlassen (Ausgang)? Gilt hier §11
StVollzG? Wenn ja, wann kann dieser Paragraph bzw. bei welchen
Straftaten eher bzw. bei welchen eher nicht Anwendung finden?

Die Antwort steht doch im von dir genannten Paragraphen.

Es ist zwar oft genug der Fall, kann aber nicht Ziel einer zeitigen Freiheitsstrafe sein, die berufliche Existenz und die soziale Einbindung eines Strafgefangenen nachhaltig zu zerstören. Davon hätten weder Häftling noch Gemeinwesen etwas. Das Urteil lautet eben nicht „für immer ausgestoßen und ruiniert“, sondern zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe.

Das hat übrigens nichts mit Promi-Bonus zu tun, wie hier schon gemutmaßt wurde, sondern gilt für alle Häftlinge, es sei denn, es steht zu befürchten, sie würden das Verlassen der JVA zur Flucht oder für Straftaten nutzen. Ein wegen einer Steuerstraftat einsitzender Mensch wird dabei anders beurteilt als etwa notorische Schläger oder Vergewaltiger und wer ohne soziale Bindungen noch 10 Jahre abzusitzen hat anders als jemand, der absehbar mit vorzeitiger Haftentlassung wegen guter Führung rechnen kann.

Gruß
Wolfgang

Danke Wolfgang!

Abend,

Das ist das Vorrecht der Prominenz und schreit nach großer
Ungerechtigkeit . Die Reichen dürfen das und Otto
Normalverbraucher schmort in der Zelle .

und munter schreit der Stammtisch.

Du hast sicher belege für Deine Aussage, oder?

In freudiger Erwartung

RS99

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Hallo,
wenn ich es richtig in verschiedenen Veröffentlichungen gelesen habe, dann wäre er in jedem anderen Bundesland direkt in den offenen Vollzug gekommen, nur in Bayern, da musste er erst einsitzen - vom Promi-Bonus zu sprechen klingt doch sehr nach „Stammitsich“.
In dem Zusammenhang habe ich noch etwas gelesen - in 2014, also nach dem Hoeness-Urteil nahmen die Selbstanzeigen dramatisch zu und er sind Steuernachzahlungen in Höhe von 1,38 Milliarden Euro erfolgt (wahrscheinlich von Menschen wie Du und ich, denn außer Hoeness war bei dieser Summe kein weiterer Prominenter dabei ???) eigentlich (Ironiemodus an), muesste die Bundesrepublik Deutschland Herrn Hoeness sehr dankbar sein , ohne seinen Fall und ohne die mediale Begleitung (Prozerssverlauf, Tag der offenen Tür im Gefängnis, Schilderung des Gefängnisalltages bis hin zum Schneebild in der Joggiung-Hose, ohne all dieses angeblich öffentlichen Interesses, wäre Deutschland nicht an so viel Steuergeld gekommen(Ironiemodus wieder aus).
Gruss
Czauderna

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Gegenfrage: völlig oT
Was ist eigentlich der Reiz daran, seine vollkommene Ahnungslosigkeit so demonstrativ in der Öffentlichkeit darzustellen?

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