Freigestellt neue Arbeit annehmen

Hallo zusammen,

ich bin in der alten Firma gekündigt und freigestellt, möchte a. 17 Tage vor Ende der Kündigungsfrist bereits eine Arbeit aufnehmen.
Werden die Einkünfte angerechnet, muß man den Arbeitgeber informieren, wenn es sich nicht um ein Wettbewerbsunternehmen handelt?
Ist die gesetzliche Höchstzahl von 48 Stunden in Gefahr, obwohl man ja nicht arbeitet?

Freigestellt ist nicht entlassen. Indofern gilt im Grunde das Gleiche, wie für den Fall, dass Du weiter arbeitest.

Da das hier keine Rechtsberatung ist, solltest Du Dich bei den konkreten rechtlichen Fragen an einen Anwalt wenden, denn nur dem sind Rechtsberatungen nach dem Gesetz erlaubt.