Hallo,
Ist es möglich, einem freigestellten Betriebsrat die Freistellung wieder zu entziehen?
a) Als Arbeitgeber?
b) Als Arbeitnehmer?
c) Als Arbeitnehmer und Betriebsrat?
Und kann man verlangen, dass die Freistellung begründet wird? Also was in der Zeit gemacht wird / werden soll?
Das BetrVG war dazu nicht sehr ergiebig - oder ich hab die Stelle nicht gefunden…
Danke und Grüße,
Jan
Hallo,
Ist es möglich, einem freigestellten Betriebsrat die
Freistellung wieder zu entziehen?
- oder ich hab die Stelle nicht gefunden…
googel mal entsprechend. Dann kommst Du auch auf eine Aussage der IG Metall.
Und,in §38 BetrVG Abs. 2 Nr 8 findest Du:
„Für die Abberufung gilt § 27 Abs.1 Satz 5 entsprechend“
Gruß
Peter
Hallo,
Hallo
Ist es möglich, einem freigestellten Betriebsrat die
Freistellung wieder zu entziehen?
a) Als Arbeitgeber?
Nein,solange sich der Umfang der Freistellung im Rahmen des § 38 Abs. 1 bewegt. Es geht nur ein Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. 1
b) Als Arbeitnehmer?
siehe a.
c) Als Arbeitnehmer und Betriebsrat?
Als Mitglied des BR Antrag gem § 38 Abs. 2
Und kann man verlangen, dass die Freistellung begründet wird?
Also was in der Zeit gemacht wird / werden soll?
Nein, wenn sich der Umfang der Freistellung im Rahmen des § 38 Abs.1 bewegt
Das BetrVG war dazu nicht sehr ergiebig - oder ich hab die
Stelle nicht gefunden…
Eher nicht gefunden, steht nämlich alles drin.
Danke und Grüße,
Jan
&Tschüß
Wolfgang