Straft Freiheitsentzug Angehörige? Und wenn, nach welchem Recht?
Straft Freiheitsentzug Angehörige? Und wenn, nach welchem
Recht?
Freiheitsentzug befreit. Widersprüchlich? Nicht für Opfer.
Soziotop Knast. Wen schützt Mauer?
Straft Freiheitsentzug Angehörige? Und wenn, nach welchem
Recht?
Freiheitsentzug befreit. Widersprüchlich? Nicht für Opfer.
Bewerbe mich grad in der Gerichtsmedizin. Klar sind da nur Indizien, die du dokumentieren kannst. Klar denkst du an das, was war. Aber WIE du es dokumentierst, wirkt sich dann auch auf das aus, was KOMMT. Widersprüchlich? Ich denke schon. Mich festzulegen, ist Kompromiss. Ein Unikausales wenn/dann ist der absolute Hammer. So viel zum Tag des Zollstocks und zur Kompartimentierung zwecks Druckausgleich.
Straft Freiheitsentzug Angehörige? Und wenn, nach welchem
Recht?
Der Täter schadet den Angehörigen durch seine Tat und die Konsequenzen. Von „strafen“ kann hier in Bezug auf die Angehörigen nicht die Rede sein.
Peace,
Kevin.
Bite, bitte (off topic)
Wann verschonst Du uns mit diesen Auswüchsen???
Was hat das mit „Recht“ zu tun???
Soviel zum Tag des Meßschiebers und der Luminiszenz der Farbstoffe.
Kopfschüttelnd
Sebastian
Handicap
Straft Freiheitsentzug Angehörige? Und wenn, nach welchem
Recht?Der Täter schadet den Angehörigen durch seine Tat und die
Konsequenzen. Von „strafen“ kann hier in Bezug auf die
Angehörigen nicht die Rede sein.
Es ist ein Nachteil für die Angehörigen, wenn ein Familienmitglied nicht mehr da ist. Kannst du dir vorstellen, dass du es selbst als Strafe erlebst, wenn dein Bruder inhaftiert wird? Du erreichst ihn schwerer und er kann dir auch weniger helfen als sonst. In vielen Momenten, in denen er dir sonst einen Rat gegeben hat, bist du plötzlich allein. Ich ordne es schon als Handicap ein, wenn ich den anderen nicht mehr erreiche und überlege, mit welchem Recht mich ein Dritter so bestrafen darf.
Ich
ordne es schon als Handicap ein, wenn ich den anderen nicht
mehr erreiche und überlege, mit welchem Recht mich ein Dritter
so bestrafen darf.
Letztendlich ich die Sichtweise das, was verquer ist. Was ist Ursache, was ist Wirkung? Ursache ist das begangene Unrecht - begangen von „dem anderen“, nicht vom Dritten. Ergo: „Der Andere“ hat Schuld auf sich geladen, und ER ist es, auf den Du Deinen Blick bezüglich jenen Handicaps richten solltest.
Nun, natürlich steht es Dir frei, „Schuld“ bei wem auch immer zu suchen - aber das ist das, was _mein_ Verstand mir sagt. Alles andere ist imho feige.
Gruß,
Doc.
Jeder Einfluss auf ein Familienmitglied betrifft die Familie, sei es in positiver Weise oder auch in negativer. Mit einer Straftat etwa wird ja nicht nur das Opfer getroffen, sondern auch seine Familie; von einem Lottogewinn profitieren meist alle Angehörigen. Und somit ist sicherlich auch die Freiheitsstrafe des Täters eine Strafe für sein familiäres Umfeld - allerdings keine rechtlich (und für mich auch menschlich) relevante. Wie der Doc schon sagte: Ursache ist die Tat des Täters, Wirkung ist seine Bestrafung, und wäre jetzt seine Familie ein beachtenswerteres Opfer als das tatsächliche Opfer, liefe wohl einiges in seltsamen Bahnen in diesem Lande.
Wie war dieser alte Witz: sehen zwei Sozialpädagogen auf der Straße einen zusammengeschlagenen Mann. Sagt der eine: „Du, dem, der das getan hat, müssen wir unbedingt helfen…“
Gruss, schönes Wochenende, Joachim
Kompartimentierung & Druckausgleich
Manches wird transparenter durch eine Anekdote: Es war Anfang der Sechziger. Die Familie hatte den ersten Fernseher im Ort. Der Nachbar war zu Besuch. Es lief „So weit die Füße dich tragen“. In der Nacht drauf wurde er beim Fluchtversuch gefasst. Als Auslöser gab er den Film an. Inhaftiert wurde der Nachbar, bei dem der Film lief. Kurz darauf wurde seine Familie in den Westen abgeschoben.
Und?
Das ist in der Tat eine hübsche Anekdote - hat aber nichts mit der Sachlage eines mit Recht verurteilten Verbrechers zu tun, sondern entspringt in ihrer Problematik aus zu Unrecht gesprochenen Verurteilungen. Und ist somit völlig irrelevant für diese Fragestellung.
Gruss, Joachim
Das ist in der Tat eine hübsche Anekdote - hat aber nichts mit
der Sachlage eines mit Recht verurteilten Verbrechers zu tun,
sondern entspringt in ihrer Problematik aus zu Unrecht
gesprochenen Verurteilungen. Und ist somit völlig irrelevant
für diese Fragestellung.
Sorry, kannst du deine Frage noch mal wiederholen? Ich war grad in Gedanken.
Gruss, Biggi
Bühne
Straft Freiheitsentzug Angehörige? Und wenn, nach welchem
Recht?
Der Täter schadet den Angehörigen durch seine Tat und die
Konsequenzen. Von „strafen“ kann hier in Bezug auf die
Angehörigen nicht die Rede sein.
Sprichst du auch von Sorge- und Asylrecht?
Peace,
Biggi
Hm? Das war doch…
…Deine Frage -
Straft Freiheitsentzug Angehörige? Und wenn, nach welchem Recht?
Für die ist die Sachlage eines Fehlurteils nicht relevant. Daß den zu Unrecht Verurteilten und seine Familie ein Freiheitsentzug natürlich straft, steht doch außer Frage. Viel eher ist es so: der Täter straft mit seiner Tat nicht nur das Opfer und dessen Angehörige, sondern auch seine eigene Familie - mit der bewußt begangenen Tat, die mit Sicherheit eine Freiheitsstrafe als Konsequenz tragen wird. Man kann nicht aus Justiz und Rechtssprechung den Täter machen.
Gruss, Joachim
Es ist ein Nachteil für die Angehörigen, wenn ein
Familienmitglied nicht mehr da ist. Kannst du dir vorstellen,
dass du es selbst als Strafe erlebst, wenn dein Bruder
inhaftiert wird? Du erreichst ihn schwerer und er kann dir
auch weniger helfen als sonst. In vielen Momenten, in denen er
dir sonst einen Rat gegeben hat, bist du plötzlich allein. Ich
ordne es schon als Handicap ein, wenn ich den anderen nicht
mehr erreiche und überlege, mit welchem Recht mich ein Dritter
so bestrafen darf.
Schuld ist hier Eindeutig der Straffällige. Er fügt durch seine Abwesenheit Schaden zu.
Niemand wird gezwungen, straffällig zu werden!
Peace,
Kevin.