Freiheitsbeschränkende Maßnahme ohne richterliche Genehmigung

Guten Abend Herr Machalek,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort.
Einen schönen Abend wünscht Ihnen Georgia

leider komme ich erst jetzt dazu die lange zurückliegende Frage zu beantworten. Eine Fixierung und Beschränkung ist mit Einverständnis des Betreuers (in diesem Fall der Mutter rechtlich möglich. Eine richterliche Zustimmung ist dazu nur erforderlich wenn die Betreuung nicht alle Gebiete einschließlich gesundheitlicher Maßnahmen umfasst.
denn das klettern aus dem Bett ist ja gesundheitsgefährdend für den betreuten jungen Mann

Auch wenn verspätet, herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße von Georgia