Freiheitsraub durch Polizei + Psychiatrie

Hallo,

ich wurde vor einiger Zeit „grundlos“ für eine Nacht in eine Psychiatrie eingesperrt.
An dem besagten Nacht hatte ich(16, mit Migrationshintergrund) einige Streitigkeiten mit meine Eltern gehabt.
Danach erschienen 2 ziemlich alte Polizisten, offenbar von dem Hausherr herbeigerufen.
Einer mit viele Pickeln und Narben im Gesicht hat mich angebrüllt, ich solle mich auf dem Sofa setzen. Ich frage warum, aber man gab mir keine Antwort. Stattdessen schob mich der andere Polizist unsaft auf dem Sofa. Er brüllte mich an, und fragt was das alles soll. Ich habe natürlich seinen Problem nicht erkannt, und entgegnete dass ich auch Recht habe und mich nicht so auseinander nehmen lassen möchte. Danach machte er mich nach(übertrieben, ich habe nicht so agiert), um mich zu veräppeln. Er schmiss die Hände in die Höhe und rufte laut und ironisch „Oh, ich habe Rechte, ich bin der Coolste, schaut mich an \o/“ oder so. Er sah mich an, und erklärte mich für krank. Ich fragte, wieso, woran er das erkennt, aber er sagte nur „Für mich bist du krank. Ich werde nichts begründen“.(Ich war zufälligerweise vor 2 Tagen beim Arzt, und man sagte mir ich wäre nicht krank ausser vll die paar Pickeln wegen unreine Haut aber das ist denke ich mal nicht ausschlaggebend für die Beurteilung.) Anschließend holte er einen Krankenwagen, welches mich in die Psychiatrie einliefern soll. In der Zwischenzeit solle ich einige Sachen packen. Während der Polizist, der die ganze Zeit mich angebrüllt hat telefoniert hat, verfolgte mich die ganze Zeit dieser anderer Polizist. Was soll das Ganze? Ich habe doch nichts getan. Keine Straftat, Ordnungswidrigkeit, etc. Jedenfalls, dann kam ein Rettungswagen. Es war glaube ich schon 23 Uhr.
Sie riefen eine Psychiatrie an. Die anwesende Ärztin von der Notaufnahme meint, es würde nichts bringen, mich da einzuliefern, sofern keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen(welche der Tatsachen entspachen und auf keinsterweise zu verdächtigen sind), ich sofort wieder entlassen werde wenn es geht. Trotzdem wurde ich auf das Drängen des Polizisten in die Psychiatrie eingeliefert. Der Polizist meint, ich wäre sozusagen zwangseingewiesen.
In der Psychiatrie angekommen, wurde ich erstmal in einem Zimmer verwiesen. Ich verlangte natürlich Auskunft, und der Betreuer meint, die Ärztin würde gleich kommen. Als sie endlich kam, nach einer gefühlten Ewigkeit, konnte sie mir auch nicht sagen warum ich hier bin. Nur dass es dieser Polizist so will. Man hat mir meine persönliche Wertgegenstände abgenommen mit der Begründung „Diebstahlgefahr durch andere Patienten“.
Nach ~12 Stunden Freiheitsraub und ewiger Langeweile durfte ich dann nach Hause gehen.
Der Oberarzt bot mich an, da nochmal _freiwillig_ hinzugehen, wenn es Streit in der Familie gibt.

Ich bin natürlich sehr geärgert. 12 Stunden in einem Raum. Langweilig. Schule verpasst. Und genervt ohne Ende. Aber danach endlich entlassen. Was auch zu erwarten war, denn ich bin nach wie vor noch gesund.
Aber man gab mir keine Bescheinigung über diese Entführung gegen meinem Willen. Nur eine Entschuldigung für die Schule, dass ich an dem besagten Tag zur „Behandlung“ da war. Es gibt aber gar nichts zu behandeln. Es wurde auch nicht behandelt. Ich denke, 2 mal 10-Minuten Gespräch mit Arzt ist keine Behandlung. Streit während Pubertät mit Autoritätspersonen ist keinesweges abnormal und somit kein Fall für die Psychiatrie.

Nun meine Frage: Was soll ich tun? Ist irgendwie total doof auf das sitzenzubleiben. Ich wurde wirklich sehr mies behandelt. Ich wurde in eine Jugend-Psychiatrie gesteckt, wo da lauter so Patienten rumlaufen. Dann wurde ich natürlich vollkommen isoliert. Ich durfte nicht mal einen Anwalt anrufen.
Ich verstehe die einzelne Schritte des Rechtssystems nicht ganz. Über Aufklärung wäre ich ganz froh. Ich habe gleich zu der Ärztin gesagt dass ich es nicht in Ordnung finde mich einfach so hier festzuhalten. Sie meint aber nur, dass sie mich bis zu 72 Stunden einfachso festhalten darf um einen Gericht zu verständigen. Schock. Mir ist zwar bewusst, dass man bei Notlagen die Freiheit entzogen bekommen kann, doch dies war bei mir eindeutig nicht der Fall. Die Probleme mit meine Erziehungsberechtigten haben sich bereits gelöst. Doch ich wurde trotzdem eingesperrt. Soviel zur Zusammenfassung.

Danke für Antworten im Vorraus.

Hallo Malzbonbon,

eins mal gleich im voraus: ich bin kein Anwalt/Jurist sondern Krankenpfleger, aber das weisst du ja vermutlich.
Die Gesetze, die polizeiliche Einweisungen (oder Einweisungen durch das Ordnungsamt)in die Psychiatrie regeln sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Es ist aber so, dass es immer eine kurze und eine längere Zeitspanne gibt, über die entschieden wird.Bei uns in Hessen gibt es eine Unterbringung für 24 Stunden bei akuter Eigen-oder Fremdgefährdung. Das können tatsächlich die einzelnen Beamten entscheiden. Normalerweise haben Beamte kein Interesse, jemanden unnötig einzuweisen, das ist ja auch mit Arbeit/Schriftkram für sie verbunden. Und wenn so ein Patient dann in die Klinik eingewiesen wird, ist das eben erstmal so. Theoretisch hätte man dich auch gleich am nächsten morgen entlassen können, aber das Klinikpersonal wollte sich wahrscheinlich ein genaueres Bild von dir machen, das dauert. Und wenn es dann am Vormittag wieder Probleme bei euch zu Hause gegeben hätte, wäre das auch peinlich für die Ärzte und die Klinik gewesen.
Du bist mitten in der Nacht ins Krankenhaus gekommen, da gibt es meist nur einen diensthabenden Arzt und einen Oberarzt, der Hintergrundrufbereitschaft hat. Am nächsten Tag kommen dann die Stationsärzte und übernehmen die Fälle, die neu dazugekommen sind. Danach entscheiden Richter vom Amtsgericht nach einer Anhörung des Patienten und einem Gutachten der Klinikärzte, ob die Gründe, die zur Aufnahme geführt haben, weiterhin vorliegen oder nicht. Wenn ja, kann man für bis zu 6 Wochen zur Behandlung in einer Psychiatrie gezwungen werden.
Bei mir auf Station ist es so, dass im Lauf des Vormittags der zuständige Richter nachfragt, ob wir eine Anhörung wünschen und ob er kommen soll. Wir sagen dann entweder: Nein, wird entlassen, nein wird auf freiwilliger Basis weiterbehandelt, oder ja wir sehen die Notwendigkeit einer weiteren Unterbringung.
Dich hat man gehen lassen, wahrscheinlich ging alles ohne Richter. Manchmal werden Patienten aber auch nicht untergebracht, auch wenn die Ärzte das wünschen.

Was kränkt dich am meisten? Dass du nicht ausreichend und kontinuierlich informiert wurdest? Dass du warten musstest? Das Gefühl der Machtlosigkeit? Die Tatsache, dass es auch in einem Rechtsstaat Ermessensspielräume gibt? Die vielleicht ausbaufähige Freundlichkeit und Transparenz des Klinikpersonals und der Polizei? Dass es Grenzen gibt im Leben, die nicht sofort beiseite geschoben werden können?
Du wolltest einen Anwalt anrufen. Da wäre nichts dabeigewesen, das zu erlauben. Es hätte nichts gebracht, aber es wäre vielleicht Ausdruck von Respekt für dich und Verständnis für deine Situation gewesen… In der Psychiatrie heisst fast alles Behandlung oder Therapie, dafür zahlen die Krankenkassen…Ist einfach eine Sprachregelung. Hattest du viele Wertgegenstände dabei? Der Umgang damit ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich, ich rate meistens auch zu einem Schrankschlüssel oder der Hinterlegung des Geldes in der Klinikkasse oder dem Stationszimmer. Das ist aber kein Grund, einen Konflikt weiter zu verschärfen. Vielleicht hättest du dir eine Entschuldigung oder mehr Verständnis gewünscht. Da kann man leider niemand zu zwingen. Ich finde es gut, dass du mit deinen Erziehungsberechtigten wieder klar kommst! Alles Gute dir für die Zukunft.

Gruss Siegfried

Hallo Malzbonbon,

was Du jetzt in diesem Fall hinterher tun könntest, ist nicht ganz einfach zu sagen, weil das Ganze nicht mehr rückgängig zu machen ist. In erster Linie solltest Du mit Deinen Eltern darüber reden. Natürlich ist es normal, wenn Du Dich mit Deinen Eltern zoffst – wer aber hat die Polizei gerufen?! + warum haben Deine Eltern den Polizisten gestattet, Dich mitzunehmen? Auf wen hast Du so gewalttätig gewirkt, dass er wegen Dir die Polizei rief + sie Dich mitnehmen sollte? –

Wenn Du die Sache weiter aufklären willst, wäre es nicht schlecht, Du hättest einen Namen von einem Polizisten oder die „Tagebuchnummer“ des Vorganges. In der Regel lassen die Polizisten eine „Visitenkarte“ mit eben dieser Nummer da (bei Deinen Eltern?), ansonsten kannst Du sie auf der Wache erfragen, damit bekommst du auch den Namen raus. Damit kannst du dann nach dem Vorgang + der Begründung fragen. - Ob Dir das was bringt, weiß ich nicht.

Zur rechtlichen Situation: eigentlich ist es in Deutschland nicht ganz einfach, jemanden in die Psychiatrie zu bringen. Zur Einweisung in die Psychiatrie muß (in einem Fall wie bei Dir, d.h. ohne bestehende gesetzliche Betreuung) ein Amtsarzt der Ordnungsbehörde (in Deiner Stadt: das Bürgermeisteramt oder das Landratsamt) eine „Selbst- oder Fremdgefährdung“ feststellen („behördlich-richterliche Unterbringung“) + ein Richter die Unterbringung in einem Krankenhaus als die geeignete Maßnahme festlegen. D. h., das kann kein Polizist + auch kein Rettungssanitäter/Krankenwagenfahrer, sondern eben nur ein Arzt. In unaufschiebbaren Notfällen darf die richterliche Genehmigung der Unterbringung nachgeholt werden. Der Arzt tritt also als Sachverständige auf, der Richter trifft die Entscheidung.

Über die genauen Gesetzestexte kannst Du Dich hier informieren:
http://rlp.juris.de/rlp/PsychKG_RP_rahmen.htm
Die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich, aber grundsätzlich gleich.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß!

Hallo!

Es ist in der Tat so, dass bei begründeten Verdachtsfällen einer psychischen Erkrankung mit Eigen- und Fremdgefährdung eine Unterbringung in der Psychiatrie vorübergehend auch gegen den Willen der Betroffenen möglich ist (Psychiatrisches Krankengesetz). Ein Richter muss dann kommen und die Unterbringung bestätigen.
Ein Mißbrauch ist nicht ausgechlossen. Es gibt wenig Möglichkeiten, sich zu wehren. Ich würde es abbuchen unter „dumm gelaufen“ und nach vorne schauen. Vielleicht kann auch eine Beratung beim Kinderschutzbund helfen, wenn häufiger Probleme mit den Eltern aufreten.
Alles Gute!

Dr. A. Rauch

Hallo,
ich an deiner Stelle würde anwältlichen Rat einholen. Es ist natürlich die Frage, was haben deine Eltern / die Nachbarn etc gesagt, was du getan haben sollst. Eventuell haben sie sehr übertrieben (dass du ihnen Gewalt angedroht hast). Dann wäre ein solches Verhalten der Polizei denkbar.
Viele Grüße

Hallo
Ich kann auf diese Frage nur im Hinblick auf das Bundesland Hessen antworten. In Hessen ist es möglich durch die Polizei einen Unterbringungsbeschluß nach dem Hessische Freiheitsentziehungsgesetz §10 zu erwirken. Dieser Beschluss muss innerhalb der nächsten 48 Stunden von einem Amtsrichter begutachtet werden. Der Richter macht das in einem Gespräch vor Ort mit dem jeweils behandelten Arzt. Der Beschluss kann dann umgewandelt und verlängert werden oder es wird ein freiwilliger Aufenthalt daraus bzw. wenn keine Notwendikeit besteht kann der Arzt den Patienten wie in Ihrem Fall wieder entlassen.
Sie bzw. ihre Eltern erhalten diesen Beschluss in schriftlicher Form und können dagegen Einspruch einlegen. Das ist das Formale.
Nun ist der Nachbar ja offensichtlich durch lautes Geschrei oder ähnliches auf ihre Situation aufmerksam geworden es ist doch also auch etwas vorgefallen??? Die Polizei hat die Situation ja offensichtlich als bedrohlich für Sie oder auch Ihre Familie empfunden, evtl. waren Sie alkoholisiert?? und sie wurden in die Psychiatrie zum ausnüchtern gebracht? Welche Rolle spielen Ihre Eltern? Die erwähnen Sie nicht, sie sind nich volljährig, müssen unterschreiben, wurden sicher in die Unterbringung miteinbezogen? Bitte betrachten Sie auch die Umstände wie es zu dieser Situation kam kritisch. Es wird niemand einfach so weggesperrt. Wenn Sie die Situation noch mal angehen wollen oder gerichtlich Vorgehen wollen, bitten Sie mit Ihren Eltern um ein Gespräch in der Klinik ggf. bei der Polizei. Es muss wie gesagt, auch einen Unterbringungsbeschluss mit Gründen geben. Diesen müssten Sie ausgehändigt bekommen. (Aber beachten, so ist es in Hessen)

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich lebe im Bundesland Baden-Württemberg.
Ich stellte zu diesem Zeit keine Eigen- oder Fremdgefährung dar. Dies wurde vom anwesenden Arzt bestätigt. Am Vormittag bestätigte mir den Oberarzt nochmals, dass ich weder selbst- noch fremdgefährlich bin.
Zum Zeitpunkt der „Festnahme“ war ich nicht gewalttätig, und habe keinerlei Indizien dazu geliefert. Ich war zuhause, in der Küche und habe ein Glas Wasser getrunken. Auf Aufforderung des Polizisten kam ich dann in unseren Wohnzimmer und musste mich setzen. Ich habe keinerlei körperlichen Widerstand geleistet. Nur verbaler. Ich tat alles, was man mir anordnete. Ich habe keine plötzliche Bewegungen gemacht. Ich trug keine Waffen bei mir. Ich benutzte keine Waffen. Ich habe niemanden gedroht. Einfach mich nur ein wenig dagegen gesträubt, dass fremde Menschen in unserem Wohnzimmer sind und mich in aller Aggressionen anpöpeln, obwohl ich nicht wirklich etwas getan habe.
Papierkram irgendeiner Art? Fehlanzeige, bisher. Ich habe meine Eltern gefragt: Wir haben keinerlei Unterlage von der Polizei, noch sonst wo erhalten. Wir mussten/durften/sollten nirgendwo unterschreiben. Wir wissen jetzt nichtmal wer diese Polizisten waren, noch ihre Dienstnummer. Wir hatten nur am diese eine Nacht Kontakt mit der Polizei. Danach nicht mehr. Bis heute jedenfalls.

Was mich kränkt? Ja, einierseits das, was Du aufgeführt hast. Andrerseits auch, das ich in meine Augen mehr als nur unberechtigt eingesperrt wurde. Ich wiederhole, es lagen keine Eigen- oder Fremdgefährdung vor. Dies habe ich auch geäussert. Aber trotzdem wurde ich ohne Gutachten jeglicher Arten, einfachso in die Psychiatrie gebracht. Kein Gericht wurde informiert. Nichts. Niemand.

Vielen Dank für Deine Wünsche. Ich habe im Übrigen keinerlei wirklich ernsthafte Probleme mit meine Eltern. Falls es Dich jedoch interessiert: Es fing alles harmlos an, als ich unbeabsichtigt die Schlüssel im Schloss stecken ließ, als ich das Haus verließ. Meine Eltern sind komischerweise vollkommen „ausgerastet“ und in Panik geraten, wie sie mir erzählten. Sie haben danach die Polizei verständigt, um sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Dann kam ich unwissend nach Hause, wurde gleich zu allem beschuldigt, dann tauchte Polizei auf einmal auf, und wie es weiterging sollte bekannt sein.

Gruß,
Malzbonbon.

Hallo Holger,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe mit meine Eltern darüber gesprochen. Sie sagten, sie hatten gar keinen Einfluss darauf. Ich wiederhole, ich bin ein Mensch mit Migrationshintergrund. D.h., meine Eltern und ich sind Ausländer. Meine Eltern sprechen Deutsch nicht wirklich gut. Meine Mutter hat nur 8 Wochen Deutsch gelernt. Ich kann meine Meinung zwar einigermassen zum Ausdruck bringen, trotz der vielen Sprachfehler, doch meine Mutter hat sehr wenig Chance sich gegen die Polizisten zu behaupten, welche sehr dominant da standen und meine Eltern nicht mal gefragt haben ob ich mitgenommen werden solle.
Ich wies keine Eigen- oder Fremdgefährdung auf. Ich verabscheue Gewalt. Dies brachte ich auch der Polizei zur Kenntnis. Ich habe keinerlei körperlichen Widerstand geleistet. Ich war im Zeitraum der Polizeianwesendheit weder in Kontakt mit Waffen noch habe ich plötzliche aggressive Bewegungen vollführt. Ich bin 16 Jahre alt, und besuche eine Schule. Ich bin ein zivilisierter Mensch, kein Obdachsloser auf der Strasse oder so komische Gangster von der Mafia. Wie es zu dieser Annahme kam, ich sei krank, habe ich gefragt, aber wie in der Anfrage beschrieben, erhielt ich keine Antwort. Die Bezeichnung „Eigen- oder Fremdgefährdung“ wurde übrigens überhaupt nicht erwähnt von der Polizei.
Mein Vater hat die Polizei geholt, um sich Zugang zum Haus zu verschaffen, welches ich unabsichtlich abschließ.(Schlüssel steckte im Schloss, ich war einkaufen).
Niemand hat den Polizisten es gestattet, mich mitzunehmen. Aber da man ja natürlich denkt, die Polizei wäre Freund und Helfer, Arm des Gesetzes, immer richtig, hat auch niemand sich getraut, Einspruch einzulegen. Ist bei uns jedenfalls so, als ich am Folgetag meine Eltern zur Rede stellte.

Man hat uns gar nichts dagelassen. Keine Nummer, keine Name. Ich werde wohl irgendwo nachfragen gehen. Ob es mir was bringt, ich denke schon. Dann weiß ich wenigstens warum. Wäre ja so, als wenn man geschlagen werden wird, aber nicht weiß warum/wieso/weshalb. Vielleicht lässt mich die Sache dann los. Ich dachte immer, ich wäre ein ganz normaler Bürger von Deutschland, komme nicht in irgendwelche Schwierigkeiten, dann sowas.

Rechtliche Situation:
Eigentlich ja, aber bei mir nicht. Anscheinend genügte ein kurzes Gespräch zwischen Polizist und Ärztin. Rettungssanitäter hat sowieso einfach das gemacht, was die Polizei ihn angeordnet hat.
Diese sog. „Selbst- oder Fremdgefährdung“ war nicht festzustellen, s.o. Wurde auch nicht als Grund gesagt, als ich danach fragte. Kein Richter erschien. Niemand wurde kontaktiert. Die Genehmigung nachholen? Bisher Fehlanzeige. Und ich wurde Ende April dort zwangseingewiesen. Bisher nichts. Vielleicht soll ich da mal nachkacken.

Die Gesetzestexte werd ich mir durchlesen.
Du hast mir sehr geholfen. Danke nochmals.

Gruß,
Malzbonbon.

Hallo tanjado,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich denke, im Bundesland Baden-Württemberg wird nicht viel anders sein.

Leider fand dieser Vorfall im April statt, und ich habe bis heute noch kein Anzeichen auf Richter oder sonstiges erhalten. Es wurde glaube ich überhaupt keine Formalitäten gestellt.
Die Situation habe ich ausgelasse, weil doch etwas sehr persönlich, und eigermassen auch peinlich.
Aber gut: Ich habe unbeabsichtigt die Familie aus unserem Haus ausgesperrt. D.h., Schlüssel stecken gelassen, während ich einkaufen war.
Meine Eltern, die in der Zwischenzeit nach Hause wollen, standen vor verschlossene Türe. Da sie natürlich, wie es sich auch gehört, Sorgen um mich machen(Gasvergiftung, was weiß ich noch für Sachen die möglich wären), haben sie die Polizei geholt um sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Als ich nach Hause kam, wurde ich beschuldigt. Ich entgegnete natürlich dass es ein dummer Unfall war, und der Schlüsseldienst einen besseren Wahl dargestellt hätte.

Die Polizei hat die Situation nicht für bedrohlich gehalten. Wir sassen im Wohnzimmer und haben einen Gespräch geführt. Ich bewahrte dabei einen ruhigen Ton. Nur der Polizist klang vollkommen hysterisch.
Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht alkoholisiert. Man hat mich nicht zur Ausnüchterung in die Psychiatrie einbeordnet.
Meine Eltern sind, da ich ein Mensch mit Migrationshintergrund bin, Ausländer mit Deutsch als Fremdsprache(wie ich auch). Meine Eltern haben nicht viel gesagt, ich vermute weil sie dies auch nicht können, und sich über die Rechtssituation nicht bewusst sind. Sie sind der Meinung, Polizisten(Deutschland) darf böse Kinder(ich) verschleppen ohne irgendetwas.
Wie dem auch sei, wir haben keine Informationen erhalten.

Vielen Dank für Ihre Anregungen. Ich werde gleich morgen danach fragen.

Gruß,
Malzbonbon.

Hallo,

also das ganze stellt sich mir so dar:

Deine Eltern -also die Erziehungsberechtigten- haben das veranlasst oder zumindest zugestimmt.

Zur Erziehungsberechtigung gehört auch das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ und das Recht auf „Selbstbestimmung der medizinischen Behandlung“

Ohne Zustimmung eines oder beider Elternteile wäre das nicht gegangen. Du wirst das also unter „Lebenserfahrung“ verbuchen müssen und dich nicht weiter wehren oder beschweren können. Bist ja „schon“ nach 12 Stunden wieder entlassen worden.

Das ist soweit alles was ich dir dazu sagen kann -soweit es fachlich ist-.

Das sich die Polizisten nicht unbedingt mit Einfühlungsvermögen oder Hilfsbereitschaft zur klärung der Situation ausgezeichnet haben ist offensichtlich, man weiss allerdings auch nicht was sie gesagt bekommen haben.

Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Rainer (Rhinedragon)

Hallo Malzbonbon,

bei uns in Frankfurt ist es so, dass ein bestimmtes Polizeirevier einer bestimmten Adresse zugeordnet ist. Ruf doch einfach an bei der Telefonzentrale der Polizei deiner Heimatstadt und frage nach, evtl. auch nach den Namen der Beamten die an dem Tag im Dienst waren. In Hessen gibt es eine Ausfertigung des Antrags auf Unterbringung (mit Begründung) für den/die Betroffenen. Frag doch, ob man dir eine Kopie schicken kann. Und in der Klinik müsste natürlich auch was sein in deiner Akte.

Gruss Siegfried

Hallo Malzbonbon,
ich wünsche Ihnen viel Erfolg, wenn Sie nicht weiterkommen, Ihnen die Aufklärung aber wichtig ist, können Sie immer noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen. Dieser kann auch Einsicht in Ihre Krankenakte verlangen.

Viele Grüße

Um was ging es bei den Reibereien zwischen dir und deinen Erziehungsberechtigten? Wie hast du dort gehandelt? Etwas zu unternehmen gegen die Polizisten die dich grob behandelt haben wird schwierig. Nun ist die Frage ob du dir die Mühe machen willst oder es bleiben lassen willst!?