Freiheitsstrafe /Halbzeitstrafe?

Hallo,
ist es richtig, dass es die sogenannte"Halbzeitstrafe" in Baden Württemberg gibt, und dies nur hier?
Also, zb. eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren ist nach 2 Jahren um? Und wie oft ist dieses System anwenbar? Gilt das für jeden Täter nur ein mal??

Hallo,

ist es richtig, dass es die sogenannte"Halbzeitstrafe" in
Baden Württemberg gibt, und dies nur hier?
Also, zb. eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren ist nach 2 Jahren
um? Und wie oft ist dieses System anwenbar? Gilt das für jeden
Täter nur ein mal??

Da Strafrecht Bundesrecht ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass diesbezüglich in BW Besonderheiten gelten.

Gem. § 57 StGB kann grundsätzlich nach der Hälfte, bzw. 2/3 der Zeit der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden (egal in welchem Bundesland).

Gruß
Dea