Freiheitsstrafe

Besteht für einen Privatmann die Möglichkeit, auf legalem Wege zu ermitteln, ob ein anderer Mensch mit Freiheitsentzug bestraft wurde?
Danke für Hinweise.
Jürgen

Hallo Jürgen,

nein. Das Bundeszentralregistergesetz (§§ 30 ff.) sieht Auskünfte nur an öffentliche Stellen vor einschließlich Forschungseinrichtungen zu Forschungszwecken oder an den Betroffenen.

Mir erschließt sich auch das berechtigte Interesse des „Privatmanns“ hier noch nicht. Geht es um Vertragsbeziehungen, kann der Vertragspartner sich ein Führungszeugnis vorlegen lassen.

Viele Grüße

EK

Ich bedanke mich für den Hinweis.
Mir erschließt sich auch das berechtigte Interesse des „Privatmanns“ hier noch nicht.
Ohne unhöflich sein zu wollen - aber genau das darf ich nicht erläutern. Wie ich den FAQ entnehme.
Deshalb diese recht allgemein gehaltene Formulierung meiner Frage.
Diese wurde -für mich hinreichend genau- beantwortet.
Danke!

Jürgen

Ohne unhöflich sein zu wollen - aber genau das darf ich nicht
erläutern. Wie ich den FAQ entnehme.
Deshalb diese recht allgemein gehaltene Formulierung meiner
Frage.

Hallo Jürgen,

das ist mir klar, weil ich das zu löschen hätte. Allerdings kann man den Hintergrund einer Frage auch FAQ-konform darstellen.

Viele Grüße
EK

das ist mir klar, weil ich das zu löschen hätte. Allerdings
kann man den Hintergrund einer Frage auch FAQ-konform
darstellen.

Eben! Auch ein „persönliches Interesse“ kann man doch abstrakt formulieren: „Person A hat …“

Levay

OT: Fiktive Personen
Hi,

abstrakt formulieren: „Person A hat …“

was mich schon lange wundert: Warum schreiben fast alle „Person A“ und nicht einfach „A“, was Getippe spart und sich zudem flüssiger lesen läßt?

Gruß
Nils

was mich schon lange wundert: Warum schreiben fast alle
„Person A“ und nicht einfach „A“, was Getippe spart und sich
zudem flüssiger lesen läßt?

Frag mich nicht :smile: Ich schreibe so was sonst eh nie. Diesmal habe ich es (vermutlich) so geschrieben, weil ich es von hier gewohnt bin, das so zu lesen.

Levay