Freikaufen durch Haft in der Schweiz

Hallo,

angenommen, jemand wurde vor ca. einem Jahr in der Schweiz beim Zuschnellfahren geblitzt und erhielte einen Bußgeldbescheid über 590,- Euro und zusätzlich eine Gebührenrechnung über 180,- Euro. Er erfährt im Internet, daß es dafür in Deutschland keine Rechtsverfolgung gibt und ignoriert deshalb sämtliche Zahlungsaufforderungen. Allerdings darf er sich dafür die nächsten paar Jahre in der Schweiz nicht mehr blicken lassen, denn sonst würde er festgehalten, bis die Busse bezahlt wäre. Jetzt erhielte er eine Strafverfügung über den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen verbunden mit einer Vorladung zum Strafantritt am 30.11.2009 im Gefängnis Schaffhausen. Bei Nichterscheinen zum Strafantritt würde er zur Verhaftung ausgeschrieben.

Meine Frage dazu:
Könnte er sich durch den 4-tägigen Urlaub mit Vollverpflegung von der Geldbuße befreien? Oder bleibt selbst dann die Geldbuße bestehen?

Danke Ebi

Guten Abend

ein guter Bekannter (wohnhaft in der Schweiz) war einmal in einer ähnlichen Situation. Er machte allerdings den Fehler, dass er einen Monat zu früh die Haft antreten wollte.

Ihm wurde erklärt, dass mit dem Bezahlen des Bussgeldes (aber nicht der Verfahrenskosten)vor dem geplanten Haftantritt die Haft hinfällig würde. Er hat dann bezahlt.

Ich denke, dass das Bussgeld in Haft umgewandelt wird und nach Haftverbüssung hinfällt. Verfahrenskosten müssten wohl auf dem zivilgerichtlichen Weg geltend gemacht werden.

Mit besten Grüssen

Urs Peter