Freikirche

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind eine koreanische Gemeinde, die ein eingetragenes Verein ist.
Wir wollen einen koreanischen Seelsorger aus Korea einladen, der dauerhaft in unserer Gemeinde als Seelsorger tätig sein soll. Auch wird seine Familie natürlich nach Deutschland kommen.
Meine Frage ist, gibt es für ausländische Seelsorger besondere Lohn-, Einkommen-,Sozialsteuerliche Rechte?
Oder ist er wie ein Angesteller in unserer Gemeinde zu behandeln?
Gibt es vom Land Zuschüsse für ausländische Seelsorger?
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht an welche Stelle, ich mich erkundigen soll.
Könnt Ihr mir helfen?

Vielen Dank!

Hallo Christina
Also ich kann dir folgendes sagen,wenn ich das richtig verstanden habe möchte die Familie komplett nach Deutschland kommen,was wiederrum bedeuten würde das sie sich hier anmelden müssen.Auf der Stadtverwaltung oder Gemeinde wäre dies zu tun,welche euch auch detallierte Informationen über besondere Lohn-, Einkommen-,Sozialsteuerliche Rechte ohne weiters erteilen können,mir ist in dieser Hinsicht nichts bekannt und denke das ihr die gleichen Rechte und Pflichten habt,wie jeder andere in Deutschland auch.Meiner Meinung nach ist er zu behandeln wie ein Angestellter in euerer Gemeinde.Zuschüsse bekommt ihr bestimmt.Weitere Infos und Anträge bekommt ihr wieder auf der Gemeinde oder Stadtverwaltung.,.Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Mfg

Hallo,

also erstmal braucht er natürlich eine Arbeitserlaubnis. Und falls er die hat, gilt das ganz normale Steuerrecht. Was er arbeitet ist für die Steuer völlig egal.

Zuschüsse für ausländischhe Seelsorger, sowas gibts nicht…

In Sachen Steuern ist das Finanzamt immer ein guter Ansprechpartner :smile: