Hallo, hallo an alle Rechtskundigen,
ein Mieter hält in seiner Wohnung zwei freilaufende Kaninchen. Diese sind erlaubt + dem Vermieter bekannt, aber eben nicht, dass sie frei in der Wohnung gehalten werden. Passus im Vertrag über Tiere lautet „Hunde + Katzen nur nach Absprache mit dem Vermieter“.
Die Kaninchen haben in der Wohnung hier und da die Tapete angeknabbert. Dem Mieter ist bekannt, dass er den Schaden beheben muß und ist auch willig das zu tun bzw. hat es bereits getan. Dem Vermiter ist das nicht bekannt, bis er ohne Termnin den Mieter in dessen Wohnung besucht hat um zu überprüfen, ob die Heizung korrekt repariert wurde. Der Vermieter hat nicht zu erkennen gegeben, ob er den noch vorhandenen Schaden an der Tapete gesehen hat. Er hat nur die Tiere gesehen, die mitten im Wohnzimmer saßen. Kann der Vermieter nun darauf bestehen, dass die Tiere in einen Käfig kommen, damit kein weiterer Schaden eintritt oder kann er nur darauf bestehen, dass die Tapete erneuert wird?
LG, Elke